Zahlt die Testamentsvollstreckerin unter Nichtbeachtung einer Anrechnungsverpflichtung an einen Miterben zu viel aus, so ist dem anderen auch dann ein Schaden entstanden, wenn der Miterbe zur Rückzahlung der überzahlten Beträge bereit ist, diese aber noch nicht vorgenommen hat, weil er die Höhe des Rückzahlungsanspruchs bestreitet.

OLG München, Urteil vom 13. März 2019 – 20 U 1345/18

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