Erbfolge, Testament, Erbvertrag, Pflichtteilsrecht, Rechtspflege, Insolvenz, Verfahren, Erbschaftsteuer, IPR
Karl Firsching/Lothar Graf
Bearbeitet von Holger Krätzschel, Melanie Falkner und Christoph Döbereiner.
C.H.BECK, 11. Auflage 2019
XXXVIII, 895 S. Mit Freischaltcode zum Download der Formulare, 119 EUR
ISBN 978-3-406-70969-2
Nach der 9. Auflage von 2008 und der 10. Auflage von 2014 ist dieser "Klassiker der Rechtspraxis", "die Bibel der Nachlassgerichte" (beides Zitate von Ruby, in: ZEV 02/2015, zur 10. Auflage) endlich wieder erschienen. In der Nachfolge der verdienten Autoren Karl Firsching (1. bis 6. Auflage) und Lothar Graf (6. bis 10. Auflage) wagen die neuen Autoren Holger Krätzschel, Richter am OLG München, Melanie Falkner, Notarin in Ochsenfurt, und Christoph Döbereiner, Notar in München, den Neustart. Dabei hat Krätzschel mit über 700 Seiten zum materiellen Erbrecht und zum Verfahrensrecht den Löwenanteil übernommen. Dafür gebührt ihm ganz besonderer Respekt. Welcher Autor geht heute noch eine solche Mammutaufgabe an? Selbst bei Universitätsprofessoren ist das selten. (Ausnahme: Muscheler, Erbrecht, 2 Bände, 2010). Döbereiner hat sich des IPR angenommen und Falkner der Erbschaftsteuer. Das Handbuch wendet sich nach wie vor an Rechtspfleger, Nachlassrichter, Rechtsanwälte (insbesondere Fachanwälte für Erbrecht), Notare und Testamentsvollstrecker/Nachlassverwalter.
Das Werk ist vollkommen neu gegliedert und strukturiert worden. Naturgemäß haben die Autoren zahlreiche gesetzliche und rechtliche Neuerungen eingearbeitet – etwa zur Besteuerung von Erbschaften (siehe nur BVerfG aus 2014) und zur Europäischen Erbrechtsverordnung. Der "Praxisratgeber in allen Nachlassfragen" (Verlagswerbung) bietet, wie eine ausführliche Durchsicht zeigt, in der Tat mit Einschränkungen nach wie vor für den "im Erbrecht tätigen Praktiker eine ausführliche Darstellung aller wesentlichen Aspekte des Nachlassrechts" (so schon Siebert, in: NJW 14/2015, zur 10. Aufl.). Wir haben wieder ein echtes Handbuch als Kombination aus systematischem Grundriss und Formularbuch. Es erfreut uns Praktiker mit vielen praktischen Hinweisen für die notarielle und anwaltliche Beratungspraxis sowie mit zahlreichen prozessualen Hilfestellungen zur ZPO und zum FamFG. Ganz besonders positiv ist der 4. Teil mit dem schönen Titel "Auf einen Blick" hervorzuheben. Dort werden für die Praxis sehr gut lesbar die wichtigsten Auslegungsfragen behandelt, die Formerfordernisse in Nachlasssachen sowie wichtige Fristen im Erbrecht. Es ist überhaupt sehr erfreulich, dass sich die Autoren der großen Aufgabe gestellt haben, das über Jahrzehnte bewährte Standardwerk in eine neue Ära zu tragen und den aktuellen Anforderungen der Praxis gerecht zu werden. Das ist sehr zu begrüßen und das auch deshalb, weil ein solcher Neustart nicht einfach ist und einigen Mut erfordert. Das kann aus meiner Sicht nur ausdrücklich und nachhaltig unterstützt werden. Deshalb möchte ich an dieser Stelle beispielhaft einige Wünsche an den Verlag, das Lektorat und an die Autoren richten.
Dem Kapitel zur Testamentsvollstreckung ist erfreulicherweise eine besondere Schrifttumsübersicht vorangestellt. Eine solche würde sich aus meiner Sicht auch für andere durchaus in der Beratungspraxis relevante Themen lohnen. Ich nenne etwa das Stiftungsrecht, den digitalen Nachlass, die Unternehmensnachfolge sowie die letztwillige Schiedsgerichtsbarkeit. Die Behandlung dieser Themen ist ohnehin aus meiner Sicht im Widerspruch zu ihrer doch erheblichen praktischen Bedeutung für die Anwaltschaft sehr knapp geraten. Zu allen den genannten Themenbereichen sind lesenswerte Praxiswerke erschienen. Gerade wenn, was in einem solchen Überblickshandbuch unvermeidbar ist, einige Themen nur kurz angerissen werden, wünscht sich der Praktiker nach meiner Erfahrung ganz besonders weiterführende Literaturhinweise. Die Ausführungen zur "Haftung des Testamentsvollstreckers" sind, um ein letztes Beispiel zu nennen, mit ganzen sechs Zeilen und nur zwei älteren Gerichtsentscheidungen als Nachweisen absolut zu kurz geraten. Das Thema wird in der nächsten Auflage sicherlich ausführlicher behandelt werden – zumal die zunehmend praxisrelevante "Haftung für Pflichtverletzungen" im Bereich Erbrecht im Übrigen erfreulicherweise in einem gesonderten Kapitel prominent angesprochen wird.
Da Anwälte und Fachanwälte für Erbrecht besonders von dem Buch angesprochen werden sollen, wäre mit Blick auf einige Konkurrenzwerke ein Anwalt im Autorenteam möglicherweise kein schlechter Gedanke, um anwaltliche Praxiserfahrung und die Anwaltssicht auch in dieses wichtige Handbuch einfließen zu lassen. (Das ist ausdrücklich keine Bewerbung!) Verlag, Lektorat sowie den Autoren und dabei vor allem dem Autor Krätzschel gilt ein besonderer Dank dafür, dass sie uns Rechtspraktiker weiterhin mit diesem Standardhandbuch begleiten und es hoffentlich noch in vielen Auflagen tun werden. Ad multos annos!
Autor: Dr. K. Jan Schiffer
Dr. K. Jan Schiffer, Rechtsanwalt,...