Zitat
"Der Selbstbehalt gegenüber den Eltern berücksichtigt die sich aus dem Gesetz zur Entlastung unterhaltspflichtiger Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe (Angehörigenentlastungsgesetz) möglicherweise ergebenden Änderungen nicht."[1]
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