Auf einen Blick
Tattoos zur Errichtung einer Patientenverfügung könnten in der Theorie eine gute Möglichkeit zur Wahrung des eigenen Willens in Notsituationen darstellen. Allerdings schaffen solche Tattoos mehr Unsicherheiten als Klarheiten. Bürgern ist daher abzuraten, auf diese Möglichkeit einzugehen und sollten vielmehr auf andere Möglichkeiten verwiesen werden. Behandelnde Ärzte können das Patientenverfügungstattoo als Indiz für eine bestehende Patientenverfügung werten.
Autor: Dr. Pierre Plottek, Notar und Fachanwalt für Erbrecht, Bochum, und Maria-Dolores Rietz, wiss. Mitarbeiterin, Düsseldorf
ZErb 5/2022, S. 165 - 171
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