1. Eine schuldrechtliche Zusage des Testamentsvollstreckers, sein Amt niederzulegen, begründet einen im Zivilprozess durchsetzbaren Anspruch.

2. Die Nichterfüllung einer Zusage zur Amtsaufgabe kann lediglich als zusätzlicher Gesichtspunkt im Rahmen einer Gesamtwürdigung seiner Amtsführung bei der Entscheidung über seine Entlassung aus wichtigem Grund berücksichtigt werden.

3. Besteht zwischen den Beteiligten über den Inhalt des die Zusage zur Amtsaufgabe umfassenden Vertrages Streit, kann darüber nicht inzident im Entlassungsverfahren entschieden werden.

Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 11. Dezember 2007 – 15 W 242/07

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?