Die Klägerin ist die nichteheliche Tochter des am 13. 9.2006 verstorbenen Erblassers. Die Beklagte ist die Ehefrau des Erblassers, mit dem sie einen gemeinsamen Sohn hat und in A lebte, während die Klägerin im Nachbarort bei ihrer Mutter aufwuchs.
Der Verstorbene hatte mit der Beklagten am 10.9.1991 einen notariellen Erbvertrag geschlossen, in dem sie sich gegenseitig zum Alleinerben und den gemeinsamen Sohn zum Erben des Längstlebenden einsetzten. Diesen Vertrag ergänzten sie mit notarieller Erklärung vom 10.1.2002. Darin entzog der Erblasser der Klägerin nach § 2333 BGB ihren Pflichtteil mit der Begründung, sie führe einen ehrlosen und unsittlichen Lebenswandel. Sie habe die Familienehre durch ihre Rauschgiftdelikte und Delikte im Kfz-Bereich, maßgeblich aber durch die "Ermordung" ihres Lebensgefährten, dessen Tod sie schuldhaft herbeigeführt habe, verletzt. Von ihrer Verhaftung habe er durch Medienberichte erfahren.
Tatsächlich ist die Klägerin seit dem Jahr 1982 strafrechtlich mehrfach in Erscheinung getreten; zudem konsumierte und veräußerte sie Drogen. Verurteilt wurde sie unter anderem wegen Handels mit Betäubungsmitteln, mehrfachen Betrugs, Verkehrsunfallflucht und fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr. Im Jahr 1993 erschoss sie in Sankt Augustin ihren damaligen Lebensgefährten, ließ dessen Leiche gegen Entgelt in einem See beseitigen und floh nach der Tat ins Ausland. Im Rahmen des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens kam es auch zu mehreren polizeilichen Durchsuchungen in dem Haus des Erblassers. Die Tat wurde in der lokalen Presse umfassend thematisiert und war Gegenstand öffentlicher Diskussionen innerhalb der dörflichen Struktur des Wohnortes des Erblassers und der umliegenden Region. In zahlreichen bekannten Fernsehsendungen wurden Fotos der Klägerin unter Angabe ihres Namens veröffentlicht, wobei sie als langjährig bekannte Drogendealerin und gesuchte Mörderin bezeichnet wurde. Die Fernsehberichterstattung wurde dabei maßgeblich von dem Vater des Opfers beeinflusst. Der Erblasser selbst wurde in den Medienberichten nicht erwähnt. Es gab aber zumindest einige Personen, die von seiner Vaterschaft hinsichtlich der öffentlich wegen Mordverdachts gesuchten Klägerin wussten; nämlich die Ehefrau und der Sohn des Erblassers, der als Zeuge benannte ... sowie die Ermittlungsbeamten von Polizei und Staatsanwaltschaft.
Im Jahr 2001 wurde die Klägerin – mittlerweile Mutter eines zweijährigen Sohnes – verhaftet. Das Landgericht Bonn verurteilte sie unter dem 5.2.2002 (...) wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten. Der Einlassung, sie habe aus Notwehr gehandelt, war das Gericht nicht gefolgt. Mit Beschluss des Landgerichts Dortmund vom 29.7.2003 wurde sie aus dem Strafvollzug auf Bewährung entlassen und die Bewährungszeit auf drei Jahre festgesetzt. Danach ist die Klägerin strafrechtlich nicht mehr in Erscheinung getreten.
Die Klägerin begehrt mit ihrer Klage zunächst Auskunft über die Nachlasshöhe und sodann die Zahlung eines Pflichtteils. Zudem begehrt sie einen Ausgleich für etwaige Schenkungen des Erblassers. (...)