Herausgegeben von Maximilian Eiselsberg (Eiselsberg Rechtsanwälte, Wien)
NWV Neuer Wissenschaftlicher Verlag, Wien 2010
421 Seiten, 48,80 EUR
Das österreichische Stiftungswesen ist im Jahre 2009 durch zwei tiefgreifende Entscheidungen (sog. "Beiratsentscheidung"/ "Rechtsanwaltsentscheidung") des Obersten Gerichtshofs (OGH) geprägt worden, die sowohl in der fachlichen als auch in der medialen Welt Österreichs erhebliche Aufmerksamkeit erfahren haben. Beide Entscheidungen beschäftigen sich mit einer der bedeutendsten Fragen des Privatstiftungsrechts, nämlich, der wie viel Einfluss Begünstigte auf die Geschäftsführung der sie begünstigenden Privatstiftungen nehmen dürfen. Unsicherheit besteht insbesondere über die Reichweite und Grenzen der aus den Entscheidungen – möglicherweise – ableitbaren Grundsätze.
Das Jahrbuch Stiftungsrecht 2010 knüpft an diese Unsicherheit an und fasst hierzu in zahlreichen Beiträgen die unterschiedlichen Ansichten zusammen, analysiert den aktuellen Meinungsstand und bietet neben theoretischen Gesichtspunkten auch praxisbezogene Lösungswege an. Neben dieser ausführlichen und zugleich präzisen Aufarbeitung der mit den Entscheidungen des OGH zusammenhängenden streitigen Rechtsfragen setzen sich weitere Beiträge mit einer Vielzahl materienübergreifender sowie internationaler Themen auseinander. Es werden unter anderem Ausflüge in die Besonderheiten des neuen Liechtensteiner Stiftungsrechts unternommen, aktuelle Entwicklungen im amerikanischen Non-Profit-Sektor beleuchtet sowie die zivilrechtliche und steuerrechtliche Einordnung des angloamerikanischen Trusts in Österreich erklärt.
Insgesamt ist die Auflage des Stiftungsjahrbuchs 2010 aus dem NWV Verlag als sehr gelungen zu bezeichnen; sie bietet auf 421 Seiten eine verständliche und fundierte Darstellung der aktuell bestehenden streitigen Rechtsfragen im österreichischen Stiftungsrecht und beschäftigt sich darüber hinaus mit weiteren vielschichtigen Themen, die größtenteils ihren Brennpunkt in der österreichischen Privatstiftung finden.
Dr. Andreas Richter, LL.M. (Yale), Berlin