Die Entwicklung hin zum umfassend digitalisierten Alltag zeigt sich in allen Lebensbereichen: Onlinehandelsplattformen, Suchmaschinen sowie die Vermittlung und Buchung von Dienstleistungen über Webseiten oder Apps. Die Bandbreite der Angebote verhilft der Relevanz von Webpräsenz und digitalem Sortiment zu einem scheinbar unaufhaltsamen Anstieg. Kunden streben nach einer effizienten, kostengünstigen und unkomplizierten Abwicklung, im Rahmen derer sie optimalerweise nicht auf die professionelle Hilfe eines Dritten angewiesen sind.
Trotz über 165.000 zugelassener Anwälte und 6.000 Notare findet der Großteil rechtlicher Fragen und Problemstellungen in Deutschland nicht seinen Weg zu einem Spezialisten. Oftmals scheint es dem juristischen Laien passabler, seinen näheren Bekanntenkreis oder vertraute Suchmaschinen wie Google zu konsultieren. Dieser nicht erschlossene Markt bietet Raum für Innovationen. So entpuppte sich in den vergangenen Jahren die Vereinfachung der Zugänglichkeit von Rechtsdienstleistungen als Schwerpunkt des Phänomens, das in Deutschland unter dem schillernden Oberbegriff "Legal Tech" diskutiert wird. Besonders repräsentativ für diesen Zweig sind die Angebote von Online-Plattformen die, beispielsweise durch Dokumente generierende Download-Dienste oder mit Hilfe von künstlicher Intelligenz, die Arbeit von Juristen (teil-)automatisieren zu versuchen. Portale, die Rechtsdokumente immer ausgefeilter generieren können, bieten oft unentgeltliche, schnelle und benutzerfreundliche Möglichkeiten, rechtliche Angelegenheiten selbst in die Hand zu nehmen.
Aus Verbraucherperspektive verspricht dieser entstandene Markt, insbesondere im Bereich des Vorsorgerechts, bei dem es um wichtige Entscheidungen in Bezug auf die finanzielle sowie rechtliche Zukunft geht, von besonderem Interesse zu sein. Denn die Auseinandersetzung mit Aspekten des Rechts, die Vorkehrungen für eine eventuelle Pflegebedürftigkeit oder den Tod umfassen, kommt auf einen wesentlichen Teil der Bevölkerung zu. Speziell auf derartige Angelegenheiten zugeschnittene Plattformen wagen den Schritt, rechtssichere Dokumente und Auskünfte "von der Stange" anzubieten und den Bewältigungsaufwand für den Verbraucher damit abzusenken. Sichtlich wird dabei vornehmlich ein Trend zur Automatisierung derjenigen Bereiche, die keinen auffallend weitreichenden Beratungsaufwand erfordern. Im World-Wide-Web finden sich inzwischen zahlreiche Zugriffmöglichkeiten, in einigen Fällen sogar kostenlos, ein rechtswirksames Dokument aus dem Gebiet der Vorsorge zu erstellen und sich von Online-Rechtsberatungsdiensten bei diesem Prozess unterstützen zu lassen. Ich habe daher im Nachfolgenden einige dieser Onlinedienste analysiert. Die nachfolgende Aufzählung ist aber keineswegs abschließend, sondern ist das Ergebnis einer Online-Suche und Recherche:
1. Wonder.Legal.de
Die Plattform wonder.legal.de wirbt mit der unkomplizierten Erstellung von insgesamt 308 rechtlichen Dokumenten, darunter auch Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen, in nur drei Etappen: Im ersten Schritt erfolgt die Auswahl des gewünschten Produkts, wahlweise über eine Suchleiste oder eine kategorisierte Auflistung. Der potenzielle Kunde enthält ein kurzes "Briefing" zu dem jeweiligen Dokument sowie diesbezüglichen rechtlichen Besonderheiten. Im nächsten Schritt spielt sich die Anfertigung des gewählten Schriftsatzes ab. Der Nutzer wird mithilfe eines Frage-Antwort-Katalogs zu seinem individuellen Dokument geführt. Per Mausklick kann der Nutzer die relevanten Daten in das System einspeisen, wobei ihm parallel der Fortschritt des Entwurfs präsentiert wird. Hilfe bietet dabei ein für ggf. aufkommende Fragen eingerichteter "? -Button - Was ist mit dieser Frage gemeint und welche Besonderheiten muss ich beachten?" Das Endprodukt wird dem Ersteller schließlich gegen einen Aufpreis i.H.v. 14.90 EUR, in Word, alternativ im Pdf-Format, per E-Mail zur Verfügung gestellt.
Die Vorteile der Homepage liegen klar auf der Hand: In nur wenigen Minuten können rechtswirksame Dokumente scheinbar gänzlich ohne die Hilfe eines Rechtsanwalts oder Notars "zusammengesetzt" werden. Dabei können nachträglich...