herausgegeben von Thomas Wachter
2009, zerb verlag Bonn, 1.690 Seiten, 198 EUR
Was für eine Festschrift. Der Jubilar, Notar Dr. Sebastian Spiegelberger, war sicherlich anlässlich seines 70. Geburtstages am 6.5.2009 gerührt und überrascht zugleich, welch qualitativ hochwertige Festschrift ihm vom Herausgeber, dem Münchener Notar Thomas Wachter, überreicht wurde. Um es kurz zu machen, diese Festschrift setzt neue Maßstäbe und hat für weitere Festschriften die Messlatte sehr, sehr hoch gelegt.
Insgesamt finden sich 151 Aufsätze zu den verschiedensten Themen im Steuerrecht, Gesellschafts- und Insolvenzrecht, Familien- und Erbrecht, Immobilienrecht, Stiftungs- und Gemeinnützigkeitsrecht, Beurkundungs- und Notarrecht sowie zum ausländischen und internationalen Recht. Alles in allem findet der Leser auf 1.690 Seiten (!) für seine Praxis wertvolle Hinweise. Leider haben Festschriften häufig den Ruf, dass man dort lediglich Aufsätze zu völlig exotischen Themen findet, die ohne jedwede Praxisrelevanz sind. Dies ist bei der vorliegenden Festschrift keinesfalls gegeben. Besonders hervorzuheben sind die aktuellen Darstellungen und Entwicklungen im Zivil- und Steuerrecht, wie z. B. zur Betriebsaufspaltung, Betriebsstättenbesteuerung, der Unternehmenssteuerreform 2008 und natürlich der Erbschaftssteuerreform, um nur einige wenige Punkte zu nennen. Je länger sich der Rezensent mit der Festschrift beschäftigte, um so begeisterter wurde er. Selbstverständlich können 151 Aufsätze nicht immer das identische Niveau haben. So fallen manche Darstellungen im Familien- und Erbrecht gegenüber anderen Darstellungen ab. Dem Herausgeber Wachter ist großen Dank auszusprechen und großer Respekt zu zollen, denn er hat es verstanden, Autoren für die Festschrift von Spiegelberger zu gewinnen, die manchen Hochschulprofessor hinsichtlich seiner Festschrift neidisch werden lassen.
Besonders hervorzuheben sind die Aufsätze, die sich besonders kritisch mit der derzeitigen Rechtslage auseinandersetzen bzw. die hervorragende Gestaltungstipps für die Praxis liefern. So beschäftige sich z. B. Muscheler in seinem Aufsatz zur Inhaltskontrolle bei Erbverzichts- und Pflichtteilsverzichtsverträgen mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bzw. Bundesgerichtshofs zur Inhaltskontrolle der Eheverträge und ihren Auswirkungen. Letztendlich zeigt er seine erheblichen Bedenken auf, die an sich höchst fragwürdige Rechtsprechung zur Inhaltskontrolle von Eheverträgen auch auf die Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträge anzuwenden. Gleichzeitig gibt er einen Ausblick auf die Auswirkung für die Praxis der Kautelarjuristen. Gerade das macht diese Festschrift so wertvoll. Ebenso rundum gelungen sind die Ausführungen im Bereich des Stiftungs- und Gemeinnützigkeitsrechts. So findet der Praktiker Hinweise zur Unternehmensnachfolge mit Stiftung wie auch Fragen zur Pflichtteilsfestigkeit von Zuwendungen an Stiftungen (Schauhoff sowie Lange).
Selten konnte eine Festschrift mit so viel Begeisterung durchgelesen und so viel Nektar für die Praxis daraus gezogen werden. Eine derartige Festschrift ist dem Jubilar nicht nur zu gönnen, sondern er hat auch eine solche angesichts seiner Meriten um die Kautelarjurisprudenz verdient.
Dr. Michael Bonefeld, RA, FAFamR und FAErbR, München