BGB §§ 1960, 1961, 1962, 1915, 1797, 1837: Gerichtliche Weisung bei Meinungsverschiedenheiten zwischen mehreren Nachlasspflegern mit unterschiedlichen Wirkungskreisen (hier: Herausgabe von Unterlagen zur Erfüllung von Auskunftsansprüchen von Pflichtteilsberechtigten).
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