Wenn einer eine Reise tut, kann er bekanntlich was erzählen. Vor allem dann, wenn es sich um eine Weltreise auf einem Luxusdampfer handelt. Seine Geschichte interessiert aber nicht nur die nähere Umgebung, sondern auch Fernerstehende wie den Fiskus, noch jedenfalls, und kann auch einen Gläubiger im Zugewinnausgleich oder im Pflichtteilsrecht interessieren.

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