Das Verhalten von Facebook ist von Hoeren treffend als "schikanös"[24] bezeichnet worden. Langjährige Beobachter des Rechtsstreits verwundert das nicht. Es passt zum bisherigen Auftreten des Unternehmens in dieser Sache.

Dass dieses schikanöse Verhalten vom KG auch noch sanktioniert worden ist, hat Biermann zu Recht beklagt[25], aber auch das ist angesichts des Urteils des KG im Ausgangsverfahren nicht wirklich überraschend. Es fällt niemandem leicht, Fehler einzugestehen.

Die vorstehende Analyse der Entscheidung des KG sollte aufgezeigt haben, an welchen juristischen "Stellschrauben" das KG gedreht hat, um zu dem gewünschten Ergebnis zu kommen. Die Entscheidung ist leider kein Ruhmesblatt und kann als Anschauungsmaterial dafür dienen, wie juristische Argumentationstechniken zwar eingesetzt werden können, aber nicht eingesetzt werden sollten.

[24] Hoeren, MMR 2020, 183 (185 f.).
[25] Biermann, ErbR, 341 (343 ff.).

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