Am 5.5. und 6.5. fand in Münster die Jahrestagung des VorsorgeAnwalt e.V. statt.
Tags zuvor fand der vereinsinterne Workshop statt. Herr RA Jochen Faßhauer referierte zu den Themen Laienvorträge und Tätigkeiten als Vorsorgeanwalt, Frau FAinFamR, FAinErbR Beatrix Rütten, Herr FAErbR Dr. Dietmar Kurze und Herr FAErbR Dieter Trimborn von Landenberg sprachen über ihre Erfahrungen mit der Übernahme von Vorsorgevollmachten.
Herr FAErbR Martin Lang eröffnete mit einem Vortrag über die Geschäftsfähigkeit. Er nannte die Rechtsprechung, die verschiedenen Formen der Geschäftsfähigkeit, Verläufe psychiatrischer Erkrankungen sowie die Indizien für eine Geschäftsunfähigkeit. Eine undankbar wirkende Entscheidung allein sei kein Indiz hierfür. Weiter erörterte er die Folgen des wirklichen Wollens und den Unterschied zum tatsächlich in der Lage sein, die Tragweite dieser Anordnungen zu erkennen.
Sodann eröffnete Herr FAErbR Dr. Dietmar Kurze die Veranstaltung offiziell. Moderatoren waren Frau RAin Victoria Riedel und Herr FAErbR Dieter Trimborn von Landenberg.
Herr FAErbR Dr. Falk Schulz, Vorstand des Bund deutscher Nachlasspfleger (BND), stellte den Teilnehmern den BDN, die Tätigkeit sowie die Fachakademie, in der die geprüften und zertifizierten Nachlasspfleger ausgebildet werden, vor.
Sodann referierte Herr FAErbR, FA Handels- u. GesellR, Notar Dr. Ansgar Beckervordersandfort zu Legal Tech, und ob dies eine Lösung für Rechtsanwälte aus der Erb- und Vorsorgepraxis sei. Eine weitere Möglichkeit, Legal Tech zu nutzen, wäre das Verwenden von Internetmasken, welche durch Mandanten genutzt werden, um selbstständig ihre Daten einzupflegen und die notwendigen Dokumente hochzuladen.
Herr FAErbR Dr. Pierre Plottek nahm den Faden auf und referierte über Legal Tech sowie den bereits erschlossenen Markt für Verbraucher im Vorsorgerecht. Nach Begriffserläuterung und Zusammenfassung der Nutzungsmöglichkeiten verwies er auf die verschiedensten Webseiten, auf denen Lösungen angeboten würden, bei denen mittels Textbausteinen eine Vollmacht oder ein Notfallordner erstellt werden könnten.
Im Folgenden berichtete Frau Hilda Winnebeck über die von ihr und anderen Betroffenen gegründete Interessengemeinschaft gegen den Vollmachtsmissbrauch, welche Fälle transparent machen und aufarbeiten solle. Es folgte der Vortrag von Frau KOK Annett Mau mit einem allgemeinen Update zu dem Missbrauch von Vorsorgevollmachten, den Erfahrungen in ihrer beruflichen Praxis und den Möglichkeiten der Prävention.
Am Nachmittag sprach Herr Prof. Dr. Lukas Radbruch über die Strukturen der Palliativmedizin, die allgemeine und spezielle Palliativversorgung. Er berichtete über die Folgen einer Tumorerkrankung, die rasante Entwicklung von Therapien und wie man in Würde sterben könne. Anhand von vielen Beispielen zeigte er auf, was für verschiedene Patienten ein würdevolles Sterben bedeute, es keine allgemeine Definition hierfür geben könne und wie wichtig eine Begleitung bei der Entscheidungsfindung sei.
Sodann übernahm Frau FAinErbR, FAinArbR, Bankkauffrau Astrid Bösch und erläuterte an praktischen Beispielen, wie im Internet effizient geworben werden könne und welches Alleinstellungsmerkmal der VorsorgeAnwalt habe. Es folgte ein Faktencheck zu verschiedenen Webseiten, eine Erläuterung der optimalen Aufstellung sowie Kosten und Nutzen und die richtige Schlagwortsetzung zur Suchmaschinenoptimierung.
Den letzten Vortrag des Tages hielt Frau RAin Birte Anderson zum Thema der Prozessfinanzierung. Sie erklärte die Möglichkeiten der Finanzierung eines Prozesses und wie eine professionelle Prozessfinanzierung funktioniere. Es wurden die Kriterien für die Annahme eines Falls und die typischen Fallkonstellationen genannt, die Vertragsanbahnung und die Begleitung des Prozesses geschildert sowie die Übernahme des Verlustrisikos.
Am kommenden Morgen sprach Frau FAinSozR, FAinFamR Dr. Gudrun Doering-Striening über die Spotlights des Sozialhilferegress. Es folgte ein Update zum Leistungsstörungsfall, zu der sozialrechtlichen Erbenhaftung, dem aktuellen Schonvermögen und weiteren Fragen. Dargestellt wurde, wann der Erwerb von Vermögen und der Verkauf als sittenwidrig zu beanstanden seien. Ferner wurde die Problematik bei einer Vererbung an einen Dritten (kein Schutz des postmortalen Schonvermögens) oder einer Schenkung beleuchtet.
Frau Annette Schnellenbach, Leiterin des Referats I A 5 des BMJ, berichtete von der Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts. Sie diskutierte über den Schutz der älteren Menschen und dessen Gewährleistung. Aufgezeigt wurde, inwieweit aus ihrer Sicht in die Privatautonomie durch den Staat eingegriffen werden dürfe, und ob Formerfordernisse oder eine Pflicht zur Eintragung von Urkunden in das ZVR einem Missbrauch entgegenwirken könnten.
Im Anschluss hieran ergriff Herr Facharzt für Neurologie, Nervenheilkunde und Psychiatrie und Psychotherapie Prof. Dr. Torsten Kratz das Wort. Er sprach über die psychiatrischen Erkrankungen im Alter, legte den Fokus auf Depression und...