So lässt sich der Ruf aus der Praxis in den Beiträgen von Mau, Zerb 2023, 1 ff. und Sander, Zerb 2023, 121 zusammenfassen. Es ist dabei ein deutlicher Ruf aus der Praxis, der einen nachdenklich werden lässt, wenn z.B. die Verfasserin Mau aus ihrer täglichen Praxis der Ermittlungsbehörde berichtet und dabei das Fazit aufstellt:
Zitat
"Vorsorgevollmachten sind nie sicher. Ein möglicher Missbrauch ist nicht zu verhindern und er trifft nicht nur das Vermögen. Die Gesundheit, der soziale Kontakt, die persönliche Freiheit, das Lebensumfeld, die Würde – alles kann damit behütet, aber eben auch mit den Füßen getreten werden. Wer auf der Basis von Vertrauen sein gesamtes Leben mit einer solchen Vollmacht in andere Hände übergibt, sollte immer auch das ganze Vermögen dazulegen. Denn wem man sein Leben anvertraut, dem kann man auch sein Geld anvertrauen. Und nur dieses ist das Ziel der Täter."
Es dürfte demnach eine Pflicht zum Handeln bestehen. Aber wer ist damit angesprochen? Der Vollmachtgeber? Bei seiner Suche nach den vermeintlich richtigen Bevollmächtigten. Oder vielmehr die Gestalter solcher (General-)Vollmachten wie Rechtsanwälte und vor allem Notare? Oder Strafverfolgungsbehörden, die bislang nur spärlich diese Vermögensdelikte in den Ermittlungsfokus rücken und häufig auf den Privatrechtsweg verweisen und keinesfalls extra Kapazitäten schaffen, um Staatsanwälte und Polizei mit ausreichend Mitteln auszustatten. Oder vielleicht eher die Legislative, die auf Gesetzgebungsebene andere Rahmenbedingen schaffen sollte?
Die Antwort dürfte lauten: Wir alle sind gefordert. Selbstverständlich wird es auch in Zukunft Vermögensdelikte rund um das Thema "Missbrauch einer Vollmacht" geben. Es sollte jedoch gerade von Rechtsberatern und erst recht von Notaren Zeit und Aufwand in eine umfassende Aufklärung und Beratung investiert werden. Zudem müssen die Strafverfolgungsbehörden einen Fokus auf diese Vermögensdelikte legen. Dies setzt wiederum eine ausreichende personelle Infrastruktur voraus. Und zu guter Letzt wird auch der Gesetzgeber genau abwägen müssen, welche Sicherungsmittel zum Schutz der Personen/Bürger von Gesetzes wegen vorgegeben werden müssten.
Zerberus meint: Hinschauen und nicht Wegschauen! Das vordrängende Problem von Vollmachtmissbrauchsfällen kann nur gemeinsam gelöst werden.
ZErb 7/2023, S. I