Tagungs- und Diskussionsbericht zum 27. Berliner Steuergespräch
Einführung
Das Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements, das insbesondere das Spendenrecht umfassend reformierte, trat im Oktober 2007 rückwirkend zum 1. Januar 2007 in Kraft. Eine knappe Woche nach der Veröffentlichung des Regierungsentwurfs eines Jahressteuergesetzes 2009 (JStG 2009), das weitere Änderungen des Gemeinnützigkeitsrechts enthalten soll, fand das 27. Berliner Steuergespräch unter der Leitung von Herrn Gert Müller-Gatermann statt. Neben den Referenten Herrn Prof. Dr. Markus Heintzen und Herrn Dr. Steffen Neumann wirkten Herr Werner Ballhausen, Herr Prof. Dr. Carl-Heinz Heuer und Herr Dr. Stephan Schauhoff als Podiumsgäste mit.
1 A.
Vorträge von Prof. Dr. Markus Heintzen und Dr. Steffen Neumann
Das 27. Berliner Steuergespräch begann mit einem Vortrag von Heintzen, der zunächst die Reform des Gemeinnützigkeitsrechts für ihre deutliche Vereinfachung des Spendenrechts lobte. Danach ging er auf Begriff und Historie der Zivilgesellschaft ein und setzte sich kritisch mit der geplanten Verankerung eines strukturellen Inlandsbezugs im JStG 2009 auseinander. Auch gegenüber dem dahinter stehenden Gedanken der Staatsentlastung als Rechtfertigung für Steuervergünstigungen äußerte er sich kritisch, die Staatsentlastung bleibe ein Nebeneffekt selbstgesetzter Aufgaben und Ziele unter Verzicht auf Eigennutz.
Neumann fasste zunächst die Änderungen im Gemeinnützigkeits- und Zuwendungsrecht zusammen und stellte aus Sicht der Finanzverwaltung die Rechtslage nach Inkrafttreten der jüngsten Reform sowie die Herausforderungen durch die Rechtsprechung des EuGH dar. Dazu erläuterte er die Sachverhalte und Rechtsfragen der Rechtssachen Stauffer und Persche. Wegen des Bedürfnisses nach einer wirksamen Steueraufsicht erachtet es Neumann als zulässig, den Sonderausgabenabzug auf Spenden an inländische Körperschaften zu beschränken.
B. Podiumsdiskussion
Den Vorträgen von Heintzen und Neumann folgte die im Folgenden wiedergegebene Diskussion.
I. Die Gemeinnützigkeitsrechtsreform aus Sicht der Projektgruppe "Reform des Gemeinnützigkeits- und Spendenrechts"
Ballhausen sprach in seinem einleitenden Statement stellvertretend für die in der Projektgruppe "Reform des Gemeinnützigkeits- und Spendenrechts" zusammengeschlossenen Verbände und Wissenschaftler des Dritten Sektors. Er bezeichnete das Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements als "stilbildend" sowohl in Bezug auf das Gesetzgebungsverfahren als auch hinsichtlich der Ergebnisse.
Die Projektgruppe habe sich im Jahr 2005 zusammengeschlossen, um dem Gesetzgeber Vorschläge für eine Reform des Gemeinnützigkeitsrechts zu unterbreiten. Die Politik habe viele Anregungen im Gesetzgebungsverfahren übernommen. Der gesamte Dritte Sektor habe die jüngste Reform positiv aufgenommen.
Er berichtete auch, dass die Projektgruppe im Rahmen des Reformprozesses ein ordnungspolitisches Angebot an die Politik gerichtet habe. Dieses sehe Verbesserungen bei der Transparenz gemeinnütziger Körperschaften vor, um Spendern mehr Kontrollmöglichkeiten zu eröffnen. Die Umsetzung habe bereits begonnen: Das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI) verschärfe die Richtlinien zur Vergabe des Spendensiegels und viele Verbände stellten ihre geprüften Jahresberichte ins Internet ein.
Bedauern drückte Ballhausen darüber aus, dass der Sachverstand der Projektgruppe bei den jüngsten Versuchen, europarechtliche Vorgaben im JStG 2009 umzusetzen, nicht genutzt wurde.
II. Die Gemeinnützigkeitsrechtsreform aus Sicht der Kultur
Heuer schloss sich dem Lob Ballhausens zur Reform des Spendenrechts an. Der erhöhte Spendenabzug und die erweiterte Abzugsfähigkeit von Zustiftungen bedeute eine erhebliche Erleichterung für Stiftungen und Museen, die im großen Umfang auf Spenden- und Stiftungsmittel angewiesen sind. Als Beispiele nannte er das neu eröffnete Franz Marc Museum in Kochel, das allein aus privaten Mitteln den Bau, die Sammlung und seine Unterhaltung finanziere, sowie den geplanten Erweiterungsbau des Städel-Museums Frankfurt, das für einen Erweiterungsbau 30 Mio. EUR an privaten Mitteln sammle.
III. Die Gemeinnützigkeitsrechtsreform aus Beratersicht
Auch Schauhoff sch...