Von einer Definition der Vorsorgevollmacht wurde bewusst[12] abgesehen, um nicht unbeabsichtigt Vollmachten zu entwerten, die ihr nicht entsprechen.

Insgesamt hält sich die Reform hinsichtlich der Vorsorgevollmachten deutlich zurück. Diese bewusste Entscheidung ist angesichts des Umfanges der Änderungen nachvollziehbar, nichtsdestotrotz äußerst bedauerlich, sind Missbrauchs- und Akzeptanzprobleme bei Vorsorgevollmachten inzwischen praktisch und rechtlich von erheblicher Relevanz.[13] Die Forderungen nach einer intensiven Befassung mit dem Thema des Vollmachtsmissbrauchs und darüber hinaus der unlauteren Einflussnahme auf ältere Menschen allgemein tragen z.B. mit einer Expertenanhörung im Bundestag[14] schon Früchte und sollten in kurzfristige Forschungsvorhaben und erste konkrete Maßnahmen münden (z.B. Schaffung von Anlaufstellen für Betroffene bzw. deren Angehörige).

[12] Gesetzentwurf der Bundesregierung, BTDruck 19/24445, 150.
[13] Vgl. Mau, BAB 2018, 131; Kurze, BtPrax 2018, 47.
[14] 65. Sitzung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am 26.10.2020, mit einem Antrag "Maßnahmenpaket gegen die finanzielle Ausbeutung älterer Menschen", BTDruck 19/15254.

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