Das Online-Angebot der Bonner Kanzlei Meyer Koering erlaubt dem Enterbten schnellen Zugriff auf rechtssichere Informationen zu seinen Ansprüchen im Pflichtteilsrecht. Sitzt der Schock enterbt zu sein tief, wächst das Verlangen nach Beratung rasch. In der Sorge, die Kosten seien zu hoch, wird die Schwelle sich professionell beraten zu lassen dabei oft nicht überschritten.
Auf MeinPflichtteil.de erhält der Nutzer Unterstützung. Das Angebot basiert auf einer Funktionsweise in drei Schritten: Im ersten Schritt erfolgt ein sogenannter Quick-Check. Anhand eines sich Frage für Frage aktualisierenden Online-Formulars wird die Struktur des Falls analysiert. Per Mausklick kann der Nutzer die relevanten Daten in das System einspeisen. Das Ergebnis ist eine Auskunft darüber, ob und in welcher Höhe ein Pflichtteilsanspruch nach den Regelungen des BGB besteht. Ein zweiter Schritt erlaubt dem Nutzer, ein kostenloses Aufforderungsschreiben an die Erben(Gemeinschaft) zu richten, um die Auskunfts- und Wertermittlungsansprüche gem. §§ 2314 Abs. 1, S. 1 und 2 BGB geltend zu machen. Dazu wird lediglich eine E-Mail-Adresse benötigt. Das online ausgefertigte Dokument muss in der Folge unterzeichnet und auf den Postweg gebracht werden. Reagiert die Erbengemeinschaft oder der Erbe nicht auf die Aufforderung, so kann in einem dritten Schritt ein Mandat erteilt werden. Das Angebot wirbt dabei mit allenfalls geringen Kosten, die für das Mandat entstehen. Denn durch das Aufforderungsschreiben wird die Erbengemeinschaft/der Erbe in Verzug gesetzt und ist bei Nichtleistung zur Übernahme der Anwaltsgebühren verpflichtet.
Ob sich das Tool finanziell lohnt, kann hier nicht bewertet werden. Denn im zweiten und dritten Schritt verlangt dieses Verfahren das manuelle Eingreifen der zuständigen Anwälte. Vergütet wird die Arbeit allerdings erst, sobald die Erbengemeinschaft/der Erbe durch das Aufforderungsschreiben in Verzug gerät und der Nutzer online einen Mandatsvertrag abschließt. Allerdings gilt es auch den Netzwerkeffekt zu beachten, der durch das Angebot generiert wird. Fühlt sich ein Nutzer durch das Angebot gut beraten, wird er im Prinzip automatisch zur Mandatierung der Kanzlei geschleust. Durch diesen "Lock-in-Effekt" wird bereits bei der Berechnung des Pflichtteils der Grundstein für ein neues Mandat gelegt. Die Behauptung, es handele sich daher um bloßes Marketing, liegt damit nicht ganz fern, wird dem Angebot aber nicht gerecht. Denn der Nutzen ist insbesondere für die Betroffenen groß, er wird clever bei seinem Problem abgeholt. Es ist zu erwarten, dass sich das Angebot von MeinPflichtteil.de dauerhaft auf dem Markt etablieren wird.