Eine Vielzahl von erbrechtlichen Mandaten dreht sich um die Gültigkeit bzw. wirksame Errichtung von Testamenten. Je nach Wunsch und Vorstellung des Mandanten ist dabei eine äußerst diffizile und intensive Auseinandersetzung mit den familiären Eigenheiten notwendig. Indes besteht selbstverständlich die Möglichkeit auch umfangreichste Testamente selbst zu erstellen. Hinsichtlich der Gefahr, dass Fehler unterlaufen und unerwünschte Folgen eintreten, empfiehlt sich nach wie vor der Gang zum Anwalt oder Notar. Es existieren mittlerweile zahlreiche Webseiten, die die Möglichkeit bieten, online und teilweise kostenlos etwa ein rechtswirksames Testament zu erstellen. Als Beispiel soll hier das Angebot von smartlaw.de untersucht werden, welches Gegenstand der gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen dem Anbieter Wolters Kluwer und der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer, ist.
Auf smartlaw.de findet der Nutzer zu nahezu jedem im Rechtsverkehr gängigem Dokument eine Vorlage zu Download. Dazu zählen unter anderem schon seit geraumer Zeit gängige Vorlagen zu Mietverträgen oder Kündigungsschreiben. Es finden sich aber auch Dokumentevorlagen zu äußerst speziellen Anliegen, wie in etwa Reitbeteiligungsverträge. Das erbrechtliche Portfolio ist dabei durchaus beachtlich: Neben Vorlagen für unterschiedliche Testamentsmöglichkeiten finden sich auch solche für die Ausschlagung oder Anfechtung einer Erbschaft sowie ein Pflichtteilsrechner mit ähnlicher Funktionsweise wie meinPflichtteil.de. Das Dokument wird online erstellt und ist individuell auf die Anliegen des Nutzers zugeschnitten, indem man sich durch Formularbögen klickt und gegebenenfalls Daten eintippt. Brauchbar sind die Dokumente aber erst, wenn man sie kauft. So ist jedes Dokument mit einem Einzelpreis versehen. Ein Ehegattentestament kostet 79 EUR, die Berechnung des Pflichtteils 9 EUR. Darüber hinaus lassen sich Abonnements abschließen. Um dauerhaft auf alle Vertrags- und Dokumententypen zu Privatthemen wie dem Erbrecht zugreifen zu können, verlangt Smartlaw 3,90 EUR pro Monat.
Der an der Entwicklung des Tools seinerzeit maßgeblich beteiligte Rechtsanwalt und Notar, Dr. Ansgar Beckervordersandfort, setzt ebenfalls auf die Unterstützung von Legal Tech. Insbesondere im Erbrecht habe man es des Öfteren mit unkomplizierten Fällen zu tun, in denen die Mandantschaft ohnehin nicht bereit sei, die Bearbeitung adäquat zu vergüten. Trotz der im Vergleich zu anderen Online-Angeboten hohen Preise, lohnt sich der Service finanziell nicht. Denn die Investitionen würden die Einnahmen übersteigen.