Insbesondere in der erbrechtlichen Beratung geht man mit gewisser Sicherheit davon aus, man sei vor einer fundamentalen Änderung der Marktbedingungen gefeit. Ansprüchen im Bereich des Fluggastrechts mag man per Mausklick zur Durchsetzung verhelfen,[2] aber einen Generationen übergreifenden Familienstreit als Folge eines Erbfalls kann eine künstliche Intelligenz nicht lösen. Richtig ist wohl, dass das erbrechtliche Mandat an sich in seiner nur selten von reiner Logik geprägten Komplexität auch in fernerer Zukunft von Anwälten aus Fleisch und Blut betreut werden wird. Schließlich zeichnet sich jeder Erbfall dadurch aus, dass er keinem anderen vollkommen gleicht. Beachtenswert sind aber genauso die Innovationen der letzten Jahre durch Legal Tech, die zunehmend auch die Gerichte beschäftigen.[3] Es zeigt sich: In der erbrechtlichen Beratung wird man sich immer wieder neu erfinden müssen.[4] Dieser Beitrag soll den status quo von Legal Tech in der erbrechtlichen Beratung im Überblick aufzeigen, und, unter der Berücksichtigung noch zu erwartender Entwicklungen sowie der aktuellen Rechtsprechung eine Prognose zum "quo vadis, Legal-Tech?" wagen.

[2] Siehe dazu etwa das Angebot von https://www.rightnow.de/.
[3] Siehe hierzu das aktuelle Verfahren vor dem BGH zur Frage der Zulässigkeit von Rechtsdokumente-Generatoren wie von smartlaw.de; lesenswert hierzu https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/bgh-prueft-zulaessigkeit-von-rechtsdokumente-generatoren-wie-smartlaw.
[4] Vgl. dazu die Zusammenfassung der DAV-Zukunftsstudie zum Rechtsdienstleistungsmarkt 2030, S. 23.

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