Bereits in der Vollmacht hatten die Vollmachtgeber ihre Bankverbindung angegeben. Wir wussten also, wohin wir die einzelnen Beträge auszahlen mussten. Für die Bank, bei der das Treuhandkonto geführt wurde, erstellten wir eine Tabelle, aus der sich ergab, welche Summe auf welches Konto zu überweisen war.

Für die Vollmachtgeber erstellten wir eine Abrechnung, sodass sie den erhaltenen Betrag rechnerisch nachvollziehen konnten. Zugunsten meines Mandanten behielten wir eine Pauschale für seine Tätigkeit ein. Auch diese Kommunikation mit den Vollmachtgebern erfolgte über die Dropbox.

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