Heinrich Nieder / Reinhard Kössinger / Winfried Kössinger

Grundlagen und Gestaltungsmittel für Verfügungen von Todes wegen und vorbereitende Erbfolgemaßnahmen

3. Auflage 2008

C. H. Beck München, 1.066 Seiten, 98,– EUR

"Meine Frau ist meine Alleinerbin. Unterschrift – reicht das?" Der Fehdehandschuh des Mandanten im ersten Gespräch. Die Forderung nach Absolution. Am besten zum Nulltarif, denn ein "Ja" oder "Nein" kann ja nicht so schwer – also teuer – sein. Dass der Mandant sich zu Ihnen begeben hat, zeigt aber auch seinen Zweifel. Als gestaltender Erbrechtler parieren Sie routiniert: "Das kommt darauf an."

Und jetzt zeigen Sie, dass Sie ein Künstler sind. Es ist eine Kunst, den Sachverhalt und die Wünsche des Mandanten sowie die für die Gestaltung wesentlichen Probleme zu ermitteln. Sie können diese Kunst aber nur beherrschen, wenn Sie die Gestaltungsmittel mit ihren Chancen und Risiken kennen.

Beim Erlernen und Ausüben dieser Kunst hilft Nieders Handbuch der Testamentsgestaltung. Dem Werk gelingt in der 3. Auflage erneut ein eigentlich aussichtsloses Unterfangen: die Vermittlung des zur Testamentsgestaltung Wesentlichen. Dies reicht von Fragen der Testierfähigkeit und den Schranken des Pflichtteilsrechts bis zu erbschaftsteuerlichen und gesellschaftsrechtlichen Problemen. Formfragen und Rechtsgeschäfte unter Lebenden werden ebenso angesprochen, wie die erbrechtlichen Gestaltungsmittel im Einzelnen erläutert und problematisiert werden. Das Buch hilft nicht nur selbst zu gestalten, sondern auch fremde Gestaltungen zu hinterfragen und gegebenenfalls anzugreifen.

Acht Jahre nach der Vorauflage hat das Werk eines der Altmeister des Erbrechts – mittlerweile durch zwei Notare verstärkt – 150 Seiten an Umfang hinzugewonnen und dabei sein herausragendes Niveau beibehalten. Die jetzt auf einzelne Abschnitte bezogenen Randnummern sowie der teilweise neu strukturierte Aufbau und die Aufnahme einer weiteren Gliederungsebene in das Inhaltsverzeichnis fördern die Übersicht. Formulierungsvorschläge helfen bei der Gestaltung, bilden aber nicht den Schwerpunkt des Buches.

Das Besondere an dem Werk ist, dass man zu jedem Problem etwas findet, was einem zumindest ein erstes, oft auch schon vertieftes Verständnis vermittelt und im Zweifel mit Rechtsprechungs- und Literaturnachweisen weiterhilft.

Auch das – wohl Verlagsvorgaben geschuldete – weitgehende Übersehen einiger erbrechtlicher Lektüren (etwa des Praxiskommentars Erbrecht oder der ZErb) ändert das Fazit nicht: Dieses Buch ist für den gestaltenden Erbrechtler ein unerlässliches Standardwerk.

Für Anfänger, Fortgeschrittene, Fachanwälte, Spezialisten.

6 ZErb – muss man haben.

Dr. Dietmar Kurze, Rechtsanwalt, Berlin

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