In der jüngeren Vergangenheit hat sich in der Rechtsprechung und Literatur als Antwort auf die Frage, welche steuerlich motivierten Volljährigenadoptionen unerwünscht und unzulässig sind, eine vermeintlich einfache Formel verbreitet. Sie lautet: Wo steuerliche Motive der Hauptzweck der Adoption sind, soll deren Ausspruch unzulässig sein; wo steuerliche Motive nur Nebenzweck der Adoption sind, sollen sie dem Ausspruch der Adoption nicht entgegenstehen.[2] Diese formelhafte Zusammenfassung ist ungenau und in ihrer Pauschalität unrichtig. Wer sich auf diese Formel verlässt, läuft Gefahr, eine fehlerhafte Entscheidung über die Zulässigkeit einer steuerlich motivierten Adoption zu fällen.
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