Die angestrebten Änderungen sollen auf alle Erwerbe (unter Lebenden und von Todes wegen) Anwendung finden, für die die Steuer nach dem Tag des Beschlusses über das die Änderungen regelnden Gesetzes im Deutschen Bundestag (das könnte der 26.10.2012 sein) entsteht. Geplant wird also die Anwendung des Gesetzes bereits vor seinem Inkrafttreten. Das erscheint als echte Rückwirkung (gerade bei Erwerben von Todes wegen) unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten äußerst problematisch.

 

Auf einen Blick

So nachvollziehbar der Wunsch, unerwünschten, vielleicht sogar missbräuchlichen Gestaltungsmodellen den Boden zu entziehen, auch ist, die beabsichtigten Änderungen – gerade im Bereich des Verwaltungsvermögens – schießen deutlich über dieses Ziel hinaus. Gleiches gilt für den verfassungsrechtlich indiskutablen Anwendungszeitpunkt. Es bleibt daher zu hoffen, dass im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens doch noch die Vernunft über den Aktionismus siegt und die schlimmsten handwerklichen Fehler doch noch ausgemerzt werden.

Autor: Dr. Christopher Riedel , LL.M., Rechtsanwalt, Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht, Essen

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