In Patchwork-Familien, aber auch in sonstigen eheähnlichen Formen des Zusammenlebens, besteht typischerweise das erhöhte Risiko, dass Kinder der Seniorengeneration weder untereinander noch mit beiden Elternteilen verwandt sind. Solange die Familie funktioniert, ist alles mehr oder weniger unproblematisch. Aber wenn ein Elternteil verstirbt, tauchen zumindest abstrakt Rechtsprobleme auf, wenn die Rechtsnachfolge in den Nachlass des Verstorbenen nicht oder nicht sorgfältig und nicht zutreffend geregelt worden ist. Dann kann es schnell zu ungewollten Abwicklungsfolgen kommen, die letztlich sogar den Familienverbund der Hinterbliebenen sprengen können.

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