Der Kläger hat die Beklagte im Wege der Stufenklage auf Auskunftserteilung, Wertermittlung und Zahlung des Pflichtteils in Anspruch genommen. Der Streitwert ist aufgrund der Angaben des Klägers zu dem ihm nach seiner Vorstellung voraussichtlich zustehenden Pflichtteil auf 16.665,– EUR festgesetzt worden. Nachdem über den Auskunfts- und den Wertermittlungsanspruch ein Teilanerkenntnisurteil ergangen war und die Beklagte nach Erteilung der Auskunft und Vorlage eines Wertermittlungsgutachtens den sich aus der Auskunft ergebenden Pflichtteil von 6.176,85 EUR an den Kläger gezahlt hatte, haben die Parteien die Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt. Das Landgericht hat die Kosten des Rechtsstreits der Beklagten auferlegt. Die sofortige Beschwerde hatte keinen Erfolg.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge