Die Stufenklage im Pflichtteilsrecht gehört zum Standardrepertoire des erbrechtlichen Praktikers. Dr. Claus-Henrik Horn[6] zeigte praxisnah den Ablauf der Stufenklage von der Klageschrift bis zur Zwangsvollstreckung in den einzelnen Stufen. Dabei wurden die Probleme hervorgehoben, denen sich der Prozessbevollmächtigte innerhalb der einzelnen Stufe sowie beim Übergang in die nächste Stufe ausgesetzt sieht. Die auch in der Arbeitsunterlage abgedruckten Klageanträge werden vermutlich in Zukunft häufig in eingereichten Klageschriften zu finden sein.

[6] Dr. Claus-Henrik Horn, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Düsseldorf.

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