Hüßtege/Mansel
Herausgegeben von Dr. Rainer Hüßtege, Prof. Dr. Heinz-Peter Mansel
2. Aufl. 2015, 1204 S., Gebunden mit Schutzumschlag, 138,– EUR/118,– EUR Vorzugspreis für DAV-Mitglieder
ISBN 978-3-8487-2096-5
In der Reihe Nomos-Kommentar zum BGB ist nunmehr die 2. Auflage zum sechsten Band Bürgerliches Gesetzbuch – Rom-Verordnungen | EuErbVO | HUP erschienen. Herausgeber sind Dr. Rainer Hüßtege, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München, und Prof. Dr. Heinz-Peter Mansel, Universität Köln, in Verbindung mit dem Deutschen Anwaltverein. Den Herausgebern ist es gelungen sowohl erfahrene Wissenschaftler als auch Praktiker im Bereich des Internationalen Privatrechts als Autoren zu gewinnen.
Die Neuauflage bringt durch die Einarbeitung des aktuellen Schrifttums und der neuesten Kasuistik in die Kommentierungen zur Rom I-VO und Rom II-VO (Verordnungen des Europäischen Parlaments über das auf vertragliche bzw. außervertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht) und zur Rom III-VO (Verordnung über das auf die Ehescheidung und Trennung ohne Auflösung des Ehebandes anzuwendende Recht) auf den neuesten Stand.
In die 2. Auflage aufgenommen wurde die Kommentierung zum Haager Unterhalts-Protokoll vom 23.11.2007 über das auf Unterhaltspflichten anzuwendende Recht und zur auf Todesfälle ab dem 17.8.2015 anwendbaren EuErbVO (Verordnung über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und die Vollstreckung von Entscheidungen und die Annahme und Vollstreckung öffentlicher Urkunden in Erbsachen sowie zur Einführung eines Europäischen Nachlasszeugnisses) nebst Kommentierung zum IntErbRVG (Internationales Erbrechtsverfahrensgesetz), das der Durchführung der EuErbVO auf nationaler Ebene dient.
Für "Erbrechtler" ganz besonders interessant ist die Neuauflage wegen ihrer verständlichen und den nationalen Kontext berücksichtigenden Kommentierung zur EuErbVO und zum IntErbRVG: Die Ausführungen bieten dem Praktiker belastbare Informationen zu der mit der EuErbVO aus deutscher Sicht einhergehenden historischen Zäsur im internationalen Erbrecht. Die Ausführungen stellen die in der EuErbVO enthaltenen weitreichenden Neuerungen verständlich dar und nehmen auch zu den zentralen Rechtsfragen, wie etwa der Qualifikation des § 1371 BGB, zum Bestandschutz vorhandener testamentarischer Verfügungen und zum europäischen Nachlasszeugnis überzeugend Stellung.
Den Kommentierungen wird ein eigenes Kapitel "Das anwaltliche Mandat im internationalen Schuldrecht" vorausgestellt. Dabei wird insbesondere die Anwendung der Rom I-VO und Rom II-VO bereits unter Berücksichtigung der ab dem 10.1.2015 anwendbaren EuGVVO-Novelle behandelt, durch die die grenzüberschreitende Vollstreckungen erleichtert und für eine Vereinfachung der Durchsetzbarkeit von Gerichtsstandsvereinbarungen gesorgt wird. Besonders hervorzuheben ist dabei der Praxisbezug, der sowohl die anwaltliche Beratung und Gestaltung im Lichte des internationalen Privatrechts als auch die entsprechende Forensik berücksichtigt. Die Ausführungen bieten dabei sowohl einen guten abstrakten Einstig als auch anschauliche Hilfestellungen im Einzelfall.
Die Internationalisierung des Lebens wird die Zukunft des Rechts, insbesondere auf europäischer Ebene, mehr und mehr mitbestimmen. Die sich stellenden, teils schwierigen Abgrenzungsfragen zwischen den Regelungskompetenzen der Mitglieds- und Drittstaaten und der EU werden in dem Werk verständlich und im Kontext sämtlicher Normen klar beantwortet. Nicht zuletzt auch wegen seines strukturierten Aufbaus, der übersichtlichen Gestaltung und der sinnvoll gewählten Akzentuierungen ist das Werk sowohl für Anwälte wie Fachanwälte für Familien- und Erbrecht als auch für Notare, Zivilrichter, und Rechtspfleger unabdingbar.
Bernhard Schmid, Rechtsanwalt & Steuerberater, München www.RDS-Kanzlei.de
Autor: Bernhard Schmid
ZErb 11/2015, S. 356