Liebe Leserinnen und Leser,
unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor.
Bengel/Reimann,
Handbuch der Testamentsvollstreckung,
Handbuch, 7. Auflage 2020,
C.H.BECK, ISBN 978-3-406-73281-2, 129 EUR.
Bereits in 7. Auflage liegt der Klassiker soll Testamentsvollstreckung vor. Der mit drei Jahren deutlich verkürzte Zeitraum zur Vorauflage lässt ahnen, dass durch die Rechtsprechung und den Gesetzgeber hinreichend Material für eine vollständig überarbeitete Neuauflage geliefert wurden.
Neben den ersten Erfahrungen und Entscheidungen zur EUErbrVO, den Änderungen des Erbschaftsteuerrechtes und den Ausführungen zur temporären Testamentsvollstreckung haben auch Ausführungen zu stiftungsrechtlichen Maßnahmen und Testamentsvollstreckung Eingang in die Neuauflage gefunden. Das Handbuch der Testamentsvollstreckung begleitet den Testamentsvollstrecker und dessen rechtliche Berater vom Beginn der Testamentsvollstreckung und des Testamentsvollstreckeramtes, über die Ausgestaltung des Amtes in typischen und atypischen Situationen bis hin zu seiner Vergütung. Die Bearbeitung zu Berufsträgern als Testamentsvollstrecker, deren Ausgestaltung und berufsspezifische Haftung sowie die Haftung des Testamentsvollstreckers im Allgemeinen runden das Handbuch ab.
Besonders beleuchtet sein soll hier "§ 10 Vergütung des Testamentsvollstreckers und ihre Besteuerung". Dieses Kapitel wird verantwortete von Eckelskemper/Schulz und bietet dem Leser einen strukturierten Überblick über die Vergütungsmodel des Testamentsvollstreckers. Die Vergütung des Testamentsvollstreckers ist häufig ein neuralgischer Punkt der Gestaltung. Die von den Bearbeitern vorgestellten Tabellen lassen zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung kaum mit Sicherheit vorhersagen, welche Kosten durch die Testamentsvollstreckung für die Erben entstehen werden. Insbesondere im Bereich der Dauertestamentsvollstreckung dürfte es sich anbieten vermehrt über Vergütungsvereinbarungen zwischen dem Erblasser und dem Testamentsvollstrecker nachzudenken. Die Eckelskemper/Schulz, die grundsätzlich von der Zulässigkeit einer solchen (bedingten) Vergütungsvereinbarungen ausgehen, würden ihre Bearbeitung mit einer vertieften Auseinandersetzung und einem entsprechenden Muster nochmals bereichern.
Auch in der 7. Auflage ist der Bengel/Reimann ein Must-have für jeden Erbrechtler. Er ist unverzichtbar für jeden Berufsträger, der das Amt eines Testamentsvollstreckers übernommen hat.
Handbuch Erbschaftsteuer und Bewertung 2020: BewG, ErbStG, GrEStG, GrStG 2020,
Handbuch inkl. Online-Nutzung, 2020,
C.H.BECK, ISBN 978-3-406-75185-1, 69 EUR.
Zum nunmehr 21. Mal hat das deutsche wissenschaftliche Institut der Steuerberater e.V. das "Handbuch Erbschaftsteuer und Bewertung" vorgelegt. Dem Handbuch vorangestellt ist die Wiedergabe der maßgeblichen gesetzlichen Grundlagen, insbesondere des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes. Den Hauptteil des Handbuches bilden die Durchführungsverordnungen, Richtlinien und Hinweise, die für die Erstellung der Erbschaftssteuererklärung maßgeblich sind. Der Leser erhält mit dem Handbuch das aktuelle und maßgebliche Werkzeug zur erbschaftsteuerlichen Beratung sowie zur Abgabe der Erbschaftssteuererklärung. Mit ein wenig Übung gelingt es dem Erbrechtler in das Dickicht des Steuerrechtes vorzudringen. Streng systematische Gestaltung des Handbuches erleichtert die Orientierung und führt stets zu rechtssicheren Ergebnissen. Die Vielzahl von Berechnungsbeispielen und Erläuterungen erleichtern die Anwendung auf den konkreten Erbfall. Das Handbuch sollte auch in der 21. Auflage nicht in der eigenen Bibliothek fehlen.
Neumann/Pahlen/Greiner/Winkler/Jabben,
Sozialgesetzbuch IX: SGB IX, Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen,
Kommentar, 14., neu bearbeitete Auflage 2020,
C.H.BECK, ISBN 978-3-406-74143-2, 115 EUR.
Mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) hat der Gesetzgeber umfassende Änderungen im SGB IX vorgenommen. Der Gesetzgeber hat etwa die Regelungen über Einkommen und Vermögen sowie zum Regress neugestaltet. Insbesondere dadurch, dass der Gesetzgeber nunmehr in §135 SGB IX eine eigenständige Definition des Einkommensbegriffes getroffen hat, die vom Zuflussprinzip des SGB II und XII abweicht, er in § 139 SGB IX Vermögensfreigrenze festlegt (aktuell 57.330 EUR) und die Anrechnung von Partnervermögen ausschließt, nimmt das Gesetz unmittelbaren Einfluss auf die Gestaltung von Behindertentestamenten. Die Gestaltung eines Behindertentestaments kann nur dann rechtssicher gelingen, wenn der Gestalter neben den erbrechtlichen Besonderheiten über das notwendige sozialrechtliche Handwerkszeug verfügt. Abhängig davon, welche Leistungen der Menschen mit Behinderung bezieht, ist die sachgerechte Gestaltung zu wählen.
Ein aktueller Kommentar zu den Regelungen des SGB IX ist daher zwingend notwendig, für eine rechtssichere Gestaltung. Der hier besprochene Kommentar von Neum...