Auf einen Blick

Es lässt sich konstatieren, dass eine Vielzahl von Faktoren die Höhe der Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer bei der Übertragung von Betriebsvermögen beeinflusst. Aufgrund dessen existiert ein bunter Strauß von Gestaltungsinstrumenten. Eine grundsätzliche Empfehlung für ein bestimmtes Vorgehen lässt sich jedoch nicht abgeben. Jede Übertragung von Betriebsvermögen sollte vielmehr einzelfallabhängig ausführlich auf steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten überprüft werden. Ferner wird zur Steueroptimierung zumindest für einen bestimmten Zeitraum die unternehmerische Entscheidungsfreiheit eingeschränkt, diese Konsequenz muss jedem Erblasser/Schenker und jedem Erwerber bei der Steuerplanung bewusst sein. Die Unternehmerschaft, aber auch die Beraterpraxis sollten sich nicht auf den bestehenden Gestaltungsinstrumenten ausruhen, sondern auf zukünftige gesetzliche Veränderungen im ErbStG oder auf Auffassungen der Finanzverwaltung vorbereitet sein, um Unternehmensnachfolgen weiterhin steueroptimiert planen zu können.

Autor: stud. iur. Justus Thomsen, Kiel

ZErb 11/2023, S. 418 - 426

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