Das 40. Berliner Steuergespräch – moderiert von Herrn Müller-Gatermann[3] – bot ein Forum zum Austausch über Stand und Entwicklung der deutschen DBA-Politik zwischen Steuerwissenschaft, Steuerpraxis und -politik, an dem neben den zwei Referenten Herrn Prof. Dr. Jürgen Lüdicke[4] und Herrn Michael Wichmann[5] auch Herr Prof. Dr. Moris Lehner[6], Herr Dr. Wolfgang Haas[7] sowie Herr Prof. Dr. Pascal Hinny[8] mitwirkten.
Doppelbesteuerungsabkommen sollen privaten Steuerpflichtigen und der Wirtschaft verlässliche steuerliche Grundlagen bei grenzüberschreitender wirtschaftlicher Betätigung geben. Sie sollen dazu beitragen, dass die unterschiedlichen Steuerrechtsordnungen der Vertragsstaaten sachgerecht und steuerpolitisch sinnvoll zusammenwirken und insbesondere Doppelbesteuerungen vermieden werden. Deutschland hat mehr als 90 Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen, ist Mitglied der OECD und sieht im OECD-Musterabkommen, dem die deutschen Doppelbesteuerungsabkommen weitgehend folgen, die Grundlagen seiner Abkommenspolitik.
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