In nahezu allen westlichen Industrienationen findet sich heute das demografische Phänomen der zunehmenden Überalterung. In der Bundesrepublik Deutschland ist bereits über ein Viertel der Bevölkerung älter als 60 Jahre. Aufgrund einer hohen Immigrationsrate liegt dieser Wert im Commonwealth von Australien deutlich niedriger. Man geht von einem Anteil der über 65-jährigen von etwas über 13 % aus – jedoch mit steigender Tendenz.
Aufgrund dieses demografischen Wandels ist es heute wichtiger denn je, eine juristische Absicherung für den Fall der Handlungs- und Geschäftsunfähigkeit zu treffen. Eine unaufhaltsam fortschreitende medizinische Entwicklung zwingt darüber hinaus auch junge Menschen dazu, sich über den Anwendungsrahmen von lebenserhaltenden medizinischen Maßnahmen Gedanken zu machen und hierüber gegebenenfalls rechtlich zu verfügen.
Eine weitere demografische Tatsache, die hier nicht außer Acht zu lassen ist, ist die zunehmende Anzahl an Menschen, die im Laufe ihres Lebens auch in anderen Staaten leben und arbeiten bzw. Vermögen besitzen. So leben etwa in Deutschland knapp 9.000 australische Staatsangehörige. In Australien leben sogar über 114.000 Menschen, die in der Bundesrepublik geboren wurden. Deutsche mit Vermögen in Australien wurden in dieser Statistik noch nicht berücksichtigt. In den meisten Fällen bestehen noch enge wirtschaftliche und soziale Bindungen zum Heimatland – oft besitzen die Emigranten noch Immobilien oder sonstiges Vermögen in der jeweiligen Heimat.
In diesen Fällen ist eine rein nationale Lösung im Hinblick auf juristische Verfügungen zur Vorsorge im Alter und in Fällen von schwerer Krankheit aufgrund der teilweise divergierenden Voraussetzungen dieser Instrumente in Deutschland und Australien meist nicht ausreichend.
Vielmehr besteht die Notwendigkeit, länderübergreifende Verfügungen zu treffen. Dabei stehen in beiden Ländern unterschiedliche Instrumentarien zur Verfügung, um eine ähnliche Absicherung zu schaffen. Diese sollen im Folgenden näher dargestellt werden sollen. Für Deutschland sind dies:
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Patientenverfügung |
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Vorsorgevollmacht |
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Betreuungsverfügung |
Aus australischer Sicht und hier insbesondere aus der Sicht des Bundeslandes New South Wales werden die folgenden Instrumente beschrieben:
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Enduring Power of Attorney |
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Appointment of Enduring Guardian |
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Wishes for Medical Treatment |