Für Australien können keine einheitlichen, für alle Bundesstaaten zutreffenden Aussagen gemacht werden, da die verschiedenen Bundesstaaten unterschiedliche gesetzliche bzw. gewohnheitsrechtliche Regelungen haben. Sofern nicht anderweitig zum Ausdruck gebracht, werden vorliegend lediglich die im bevölkerungsreichsten australischen Bundesstaat New South Wales anwendbaren Regeln dargestellt.
Das der deutschen Patientenverfügung gleichgestellte Instrument nach australischem Recht wird als Advance Care Directive oder Wishes for Medical Treatment bezeichnet. Diese kann in jedem australischen Bundesstaat abgegeben werden, wobei derzeit keine Gesetze existieren, die nähere Bestimmungen hinsichtlich der Ausgestaltung der Erklärung beinhalten. Dementsprechend gibt es keinerlei gesetzliche Verbote hinsichtlich des Abbruchs lebenserhaltender bzw. -verlängernder Maßnahmen im Rahmen einer passiven bzw. indirekten Sterbehilfe.
Mangels gesetzlicher Bestimmungen kann die australische Patientenverfügung nach den eigenen Vorstellungen und Wünschen der erklärenden Person entworfen werden. Dies bedeutet jedoch auch, dass eine solche Erklärung streng genommen keine rechtliche Bindung aufweist, sondern lediglich als Indikator wirkt. Adressaten der Erklärung sind die Familie sowie jegliche mit den Angelegenheiten der betroffenen Person befassten Personen, also Betreuer, Bevollmächtigte, Ärzte usw.
Dennoch sollten bestimmte Formalien beachtet werden, z. B. sollte die Erklärung schriftlich sowie unter der Anwesenheit von zwei Zeugen abgegeben werden, die die Erklärung ebenso wie der Verfügende selbst unterzeichnen sollten. Ferner sollte eine Bestimmung aufgenommen werden, wonach die Erklärung jederzeit vom Verfügenden selbst widerrufen werden kann.
Inhaltlich ist es sinnvoll, zunächst im Einzelnen die Fälle und Rahmenbedingungen aufzuführen, in denen die Verfügung zum Tragen kommen soll. Hier werden häufig bestimmte Krankheitszustände näher bestimmt, die ein Unvermögen der Person hinsichtlich des eigenen Äußerungsvermögens zur Folge haben. Ferner ist häufig die Bestimmung zu finden, dass zwei erfahrenen Ärzten die Beurteilung überlassen wird, ob bei Vorliegen eines der aufgeführten Krankheitsbilder noch eine realistische Aussicht auf Heilung oder Besserung des Zustandes besteht.
Die australische Patientenverfügung kann durch den Betroffenen aber auch dazu genutzt werden, Regelungen zur Pflege in einem Altersheim zu treffen.
Die Power of Attorney im australischen Recht stellt die Entsprechung zur deutschen Vollmacht gem. § 167 BGB dar, wobei durchaus bedeutende Unterschiede zwischen den beiden Rechtsinstituten bestehen. Die rechtliche Ausgestaltung der Power of Attorney bestimmt sich in New South Wales nach dem Powers of Attorney Act (2003) (PAA). Eine Vollmacht kann hinsichtlich sämtlicher rechtsgeschäftlicher Angelegenheiten im Rahmen der Vermögenssorge erteilt werden. Anders als in Deutschland können Angelegenheiten der Personensorge einem Bevollmächtigten im Rahmen der Power of Attorney nicht übertragen werden, vielmehr muss dazu ein sog. Enduring Guardian bestellt werden.
Eine Power of Attorney nach dem Recht von New South Wales wird unwirksam, wenn der Vollmachtgeber geschäftsunfähig wird. Soll die Bevollmächtigung jedoch über den Eintritt der Geschäftsunfähigkeit hinaus wirken, so muss der Vollmachtgeber eine sog. Enduring Power of Attorney erteilen. Im Rahmen der Vermögenssorge entspricht die Enduring Power of Attorney daher der Vorsorgevollmacht nach deutschem Recht.
Die Enduring Power of Attorney kann auch so ausgestaltet sein, dass die Bevollmächtigung erst mit Geschäftsunfähigkeit des Vollmachtgebers wirksam wird. In dem Fall muss jedoch auch geregelt werden, nach welchem Maßstab die Geschäftsunfähigkeit beurteilt werden soll. Z. B. kann festgelegt werden, dass die Geschäftsunfähigkeit durch zwei unabhängige Ärzte mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung in dem medizinischen Bereich festgestellt werden muss. Hier können dennoch Spannungen entstehen, wenn der Vollmachtgeber der Meinung ist, dass er tatsächlich noch geschäftsfähig ist.
Während keine weiteren Formvorschriften bei der Erteilung einer Power of Attorney einzuhalten sind, unterliegt die Enduring Power of Attorney aufgrund ihrer verschärften Rechtsfolgen entsprechenden Formvorschriften. So muss die Unterschrift des Vollmachtgebers von einem qualifizierten Zeugen bezeugt werden (Rechtsanwalt u. a.), der nicht der Bevollmächtigte selbst sein darf. Des Weiteren müssen bestimmte Belehrungspflichten hinsichtlich der Wirkungsweise der Vollmacht gegenüber dem Vollmachtgeber eingehalten werden. Im Unterschied zur deutschen Rechtslage muss weiter beachtet werden, dass diese Form der Vollmacht erst dann wirksam wird, wenn der Bevollmächtigte selbst die Erteilung der Vollmacht angenommen hat und dies durch seine Unterschrift explizit zum Ausdruck gebracht hat. Auch die Unterschrift des Bevollmächtigten muss von einem qualifizierten Zeugen bestätigt werden.
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