Dr. Dietmar Moench, Dr. Heinrich Hübner
Verlag C. H. Beck, 3. völlig überarbeitete und erweiterte Aufl. 2012, 333 Seiten, broschiert, 34,90 EUR
Das Buch, das zwei renommierte Experten geschrieben haben, ist in fünf Teile gegliedert. Die ersten drei Teile erläutern die Grundlagen und die Problemfelder der Erbschaftsteuer und der Schenkungsteuer, der vierte Teil befasst sich mit der Bewertung und der Verschonung des nicht unternehmerischen Vermögens, der fünfte Teil behandelt die Bewertung und die Verschonung des unternehmerischen Vermögens, ein Schwerpunkt des Buchs, der mehr als ein Drittel des Inhalts ausmacht.
Moench hat die ersten vier Teile geschrieben. Wie immer gelingt es ihm mit eleganter Hand, die Steuerkost schmackhaft und nahrhaft zuzubereiten. Er beginnt mit einer Darstellung der geschichtlichen Entwicklung des Erbschaftsteuerrechts, in der die Reform 2009 breiten Raum einnimmt. Moench kritisiert, der Gesetzgeber habe "nicht sonderlich ernsthaft die Entscheidung des BVerfG befolgt und neuerliche verfassungsrechtliche Zweifel in Kauf genommen". Wer den Vorlagebeschluss des BFH vom 27.9.2012 gelesen hat, wird ihm nicht widersprechen wollen. Ein Fragezeichen ist eher an der von ihm geteilten allgemeinen Meinung angebracht, die Steuer sei dadurch legitimiert, dass sie an der Steigerung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Erben anknüpfe. Wer Geld hat, kann bekanntlich Steuern zahlen. Aber mit dieser Binsenwahrheit ist nur gesagt, dass beim Erwerber etwas zu holen ist. Dass es legitim ist, bei ihm etwas zu holen, ist damit nicht begründet. Vor allem zeigt die Kritik Moenchs an der Gestaltung und Effektivität der Besteuerung, dass in Wahrheit ein Mt 25, 29 entnommenes Besteuerungskonzept verfolgt wird. Aber wie auch immer, für den steuerlichen Alltag geht es weiter mit den Grundregeln der Steuer und der Steuerberechnung. Darauf aufbauend, werden erbschaftsteuerliche Sonderfragen und Strategien zur Steuervermeidung dargestellt, darunter immer wieder gern gewählte Gestaltungen rund um die Zuwendung von Grundstücken. Abgerundet wird das Ganze mit einer Darstellung der Bewertung. Und bevor Moench die Feder aus der Hand legt, verbindet er das Ende mit dem Anfang, indem er die Ausgestaltung der fortbestehenden Unterbewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens rügt. Warum sie trotz der Vorgaben des BVerfG die Reform überlebt hat, teilt er uns in Fußnote 140 mit.
Die Darstellung der Unternehmensnachfolge ist ein Akt auf dem Hochseil, den Hübner in beeindruckender Weise vorführt. Er präsentiert die Gemengelage von Erbschaftsteuer, Einkommensteuer und Gesellschaftsrecht, differenziert die Erwerbsgegenstände in Gestalt von Einzelunternehmen und Anteilen an Kapital- und Personengesellschaften, zeigt ihre Bewertung und widmet sich dann der komplexen und komplizierten steuerlichen Verschonung. Hübner wartet mit Detailkunde und Gestaltungsvorschlägen auf, er spart aber auch nicht mit Fundamentalkritik. Gleich zu Anbeginn stellt er fest: "Die vom Gesetzgeber umgesetzte Verschonungskonzeption mit Abschlägen bis zu 100 % auf die Unternehmenswerte verstellt den Blick auf die Problematik der Hochsteuerkonzeption, die extreme Vergünstigungen mit einer überhöhten Regelsteuerbelastung kombiniert." Dem folgt die Kritik, der Gesetzgeber habe den von ihm angegebenen Begünstigungsgrund der Sicherung und Erhaltung von Arbeitsplätzen nicht konsequent umgesetzt, die Zielgenauigkeit der Begünstigung sei zweifelhaft, das Konzept sei aus steuerpolitischer Sicht hochproblematisch und nicht durchdacht, was die Abgrenzung des guten Betriebsvermögens vom schlechten Verwaltungsvermögen und die Lohnsummenverstrickung anbelange, in der er den absoluten steuerpolitischen Tiefpunkt der Reform sieht.
Das Buch vermittelt sehr gekonnt und gelungen die Grundlagen des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts und schult das Verständnis für diese Steuern. Darauf aufbauend vermittelt es weitergehendes wertvolles Steuer-Know-how. Es eignet sich vorzüglich für diejenigen, die vom Zivilrecht her kommen und Wege durch den Steuerdschungel suchen, die sich in überschaubarer Zeit erkunden lassen, sei es, weil sie selbst Gestaltungsvorschläge erarbeiten wollen, sei es, weil sie im Rahmen ihrer zivilrechtlichen Arbeit die Gestaltungsvorschläge anderer verstehen wollen. Alles in allem ist es sehr empfehlenswert und hat fünf Sterne allemal verdient.
Autor: Dr. Hanspeter Daragan
Dr. Hanspeter Daragan, RA, FAStR, Bremen