Die Beteiligte ist eine gesetzliche Erbin ihres am 21.8.2011 verstorbenen Vaters. Am 25.7.2012 beantragte sie die Erteilung von unbeglaubigten Grundbuchauszügen "über eventuelle Grundbesitze" des verstorbenen Vaters. Diese benötige sie zur Klärung von möglichen Erbergänzungsansprüchen gegen Personen, an die Grundstücke möglicherweise vor dem Erbfall übertragen wurden.

Auf die ablehnende Entscheidung des Urkundsbeamten vom 30.7.2012 legte die Beteiligte "Beschwerde" ein und verwies erneut auf ihr Interesse an der Einsichtnahme im Hinblick auf Pflichtteilsergänzungsansprüche.

Diesen Rechtsbehelf hat der Rechtspfleger des Grundbuchamts mit Beschluss vom 10.8.2012 zurückgewiesen, da sich Ergänzungsansprüche nur aus Verträgen ergeben könnten und zudem nicht hinreichend dargelegt sei, dass solche Ansprüche bestehen. Als Miterbin könnten der Beteiligten im Übrigen keine Pflichtteilsergänzungsansprüche zustehen.

Gegen diese Entscheidung richtet sich die unter dem 17.9.2012 eingelegte Beschwerde, der das Grundbuchamt nicht abgeholfen hat.

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