Einleitung
I. Unter dem Begriff "Deutsch-japanischer Erbfall" soll im Folgenden eine Situation verstanden werden, in der ein Mensch verstorben ist und Verbindungen sowohl zum deutschen als auch zum japanischen Kultur- und Rechtskreis hatte. Dies kann – was in der Praxis häufig ist – insbesondere der Fall sein, wenn eine Ehe zwischen Personen deutscher und japanischer Staatsangehörigkeit bestand. Darunter fällt aber auch, wenn zum Beispiel eine Person japanischer Staatsangehörigkeit bzw. eine Person mit Wohnsitz in Japan deutsche Immobilien, Geschäftsanteile deutscher Firmen oder sonstiges Vermögen in Deutschland besitzt, sowie der umgekehrte Fall, in dem eine Person deutscher Staatsangehörigkeit bzw. eine Person mit Wohnsitz in Deutschland Vermögen aus dem japanischen Rechts- und Geschäftskreis besitzt.
II. Der erste Teil dieses Aufsatzes wird das materielle Erbrecht betreffend einen deutsch-japanischen Erbfall darlegen und hierbei differenzieren, ob einerseits der Erblasser bereits verstorben ist und welche Rechtsfolgen nun eintreten. Hier sind unter anderem die Fragen zu klären, welches Recht die Erbfolge bestimmt, ob beispielsweise Testamente wirksam sind und welche Rechtsfolgen sie zeitigen, wie sich Erbquoten nach deutschem und japanischen Recht darstellen und ob Pflichtteilsrechte zu beachten sind. Es werden im zweiten Fall, in dem Gestaltungsfragen thematisiert werden, die Möglichkeiten der Erstellung eines Testaments oder Erbvertrags mit verschiedenen Regelungen (Erbeinsetzungen, auch Vor- und Nacherbschaft, Vermächtnisse, Teilungsanordnungen, Regelungen zum Pflichtteilsrecht, auch Vorgaben zur Form von erbrechtlichen Regelungen im deutsch-japanischen Erbfall) ebenso wie die Möglichkeit einer Regelung in vorweggenommener Erbfolge erörtert sowie die in diesem Zusammenhang zu beachtenden steuerrechtlichen Besonderheiten (Steuerpflichtigkeit der Erben, Freibeträge nach deutschem und japanischen Erbschaftsteuerrecht) dargestellt.
III. Daneben wird im zweiten Teil des Aufsatzes die steuerrechtliche Perspektive beleuchtet: Ist an den deutschen oder den japanischen Fiskus oder an beide Erbschaftsteuer zu zahlen? Wie hoch ist die Erbschaftsteuer für die Erben im Einzelfall? In diesem Teil des Aufsatzes werden abschließend Gestaltungsmöglichkeiten erb- und steuerrechtlicher Art erörtert für den Fall, dass ein Erblasser, gleich ob japanischer oder deutscher Staatsangehöriger, noch lebt, und wie in diesem Falle eine mögliche Gestaltung unter Beachtung der Vorgaben des deutschen und des japanischen materiellen Erbrechts und Steuerrechts vorgenommen werden kann.