Das deutsche Erbrecht ist Bestandteil des BGB von 1900 und besteht im Wesentlichen seit damals unverändert fort. Im Jahre 2010 erfuhr das Erbrecht in Deutschland die letzte und bis dato einzige große Reform, die unter anderem verjährungsrechtliche Änderungen und eine Reform des Pflichtteilsrechts, darunter das Abschmelzungsmodell bei lebzeitigen Schenkungen des Erblassers, mit sich brachte. Die lange erwartete Reform ist in Deutschland bekanntlich ein "Reförmchen" geblieben. Grundlegende Veränderungen, wie die von vielen Juristen erwartete nachträgliche (testamentarische) Anrechnung von Vorempfängen, sind nicht Gesetz geworden.

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