Einführung
"Mit einer Vollmacht geht alles ganz einfach." – Das vermitteln der für Vorsorgevollmachten werbende Staat, der die für ihn teuren Betreuungen vermeiden will, und viele Banken, bei denen schnell ein Vollmachtsformular gezückt wird – mit großem Erfolg: Die Zahl und die Bedeutung von Vollmachten nehmen zu. Vollmachten können gerade beim Erbfall durchaus hilfreich sein: Sie erleichtern die ersten Abwicklungsmaßnahmen wie die Bestattung und Haushaltsauflösung. Bei minderjährigen Erben werden Genehmigungspflichten vermieden. Auf ausländisches Vermögen kann häufig besser zugegriffen werden. Ein Nachlass kann oft ohne ein zeit- und kostenintensives Erbscheinverfahren verteilt werden.
Dass die Missbrauchsgefahr für den Vollmachtgeber zu Lebzeiten sowie die Rechenschafts- und Auskunftspflichten für den Bevollmächtigten ("Vollmachtsfalle") bei der Erteilung von Vollmachten meist nicht beachtet werden, ist problematisch. Darauf wird an dieser Stelle aber nicht näher oder nur indirekt eingegangen. Hier geht es um die Fragen, die nach dem Tod des Vollmachtgebers entstehen. Sie sind vielfältig und teilweise noch erstaunlich umstritten. Dogmatische Schwierigkeiten ergeben sich aus der Verzahnung des Allgemeinen Teils des bürgerlichen Rechts und des Schuldrechts mit dem Erbrecht. Es kommt zudem immer wieder zum Perspektivwechsel, je nach vertretener Person (Alleinerbe, Miterbe, Testamentsvollstrecker, bevollmächtigter Dritter, außenstehender Geschäftspartner). Es werden auch hier nicht alle Fragen geklärt werden. Vieles kann nur angedeutet werden, zu manchem findet sich an anderer Stelle mehr. Das Ziel des Beitrages ist es, einen anregenden Überblick über relevante Fragen und Problemstellungen zu geben. Zum Schluss werden einige Gestaltungsvorschläge unterbreitet. Viele Probleme sind bei einer fachkundiger Beratung und Gestaltung vermeidbar. Dies sind wiederum Aufgaben für Rechtsanwälte und ggf. Notare, die auch in wirtschaftlicher Hinsicht lohnend sein können.
I. Einleitung
1. Begriffe
Eine Vollmacht, die zu Lebzeiten des Vollmachtgebers und auch danach wirken soll, wird "transmortale Vollmacht" ("Vollmacht über den Tod hinaus") genannt. In der Praxis sind regelmäßig Vorsorge- oder Bankvollmachten relevant.
Der Erblasser kann aber auch eine Vollmacht mit Wirkung ab dem Todesfall erteilen. Diese wird "postmortale Vollmacht" ("Vollmacht auf den Todesfall") genannt. Die Begriffe werden oft nicht scharf getrennt. Transmortale Vollmachten werden häufig auch als "postmortal" bezeichnet. Dies ist zwar nicht völlig verfehlt, da die transmortale Vollmacht auch nach dem Tod wirken soll. Unpräzise ist es dennoch.
Auch die "echte" postmortale Vollmacht ist lediglich eine Ermächtigung. Eine Anweisung, ein Auftrag – etwa eine Schenkung zu vollziehen – müssen separat erteilt werden.
2. Vorteile der Vollmacht für die Erben
Eine Vollmacht kann für die Erben in vielerlei Hinsicht nützlich sein. Regelmäßig muss kein Erbschein beantragt und bezahlt werden. Die (Not-)Verwaltung und Abwicklung des Nachlasses werden wesentlich beschleunigt bzw. sogar erst ermöglicht. Die Grundbuchberichtigung wird erleichtert. Die Umschreibung auf die Erben ist direkt ohne Erbschein möglich.
3. Nachteile der Vollmacht für die Beteiligten
Die Vollmacht birgt erhebliche Gefahren, wenn sie unbedacht erteilt und verwendet wird. Die Gestaltung sollte zumindest mit der letztwilligen Verfügung abgestimmt sein. Sind die potenziellen Erben informiert, können sie kurzfristig nach dem Erbfall tätig werden und einen eventuellen Missbrauch der Vollmacht durch den Bevollmächtigten vielleicht verhindern.
Dies führt zu der Gefahr der Vollmacht für die Erben: Das Vermögen des vollmachtgebenden Erblassers kann bei unsachgemäßer Gestaltung der Vorsorgeregelungen schon vor oder auch nach dem Erbfall vom Bevollmächtigten veruntreut werden. Ersatzansprüche gegen den Bevollmächtigten sind regelmäßig nur sehr mühsam zu realisieren.
Die Vorsorgevollmacht kann schließlich für den Bevollmächtigten die ...