Leible, Stefan/Ohly, Ansgar (Herausgeber)
Mohr/Siebeck, Tübingen 2009, 270 Seiten, Broschur, 59 EUR
Marilyn Monroe starb am 5. August 1962. 44 Jahre später – am 6. September 2006 – wurde in Indianapolis ein T-Shirt mit einem Photo von Marilyn Monroe verkauft, das in dem Innenschild die Beklagten als Inhaber der Rechte an dem Bild auswies. Daraufhin klagten die testamentarischen Erben von Marilyn Monroe vor den Gerichten in Indiana auf Schadensersatz wegen Verletzung von Rechten an Namen und eigenem Bild. Zwar war Marilyn mit letztem Wohnsitz in New York verstorben. Die Bezugnahme auf Indiana bot sich aber an, weil dort durch 1994 der Right of Publicity Act erlassen worden war, mit dem die Vererblichkeit der Rechte auf gewerbliche Nutzung des Namens anerkannt wurde. Die Klage wurde nach Verweisung des Rechtsstreits durch den United States District Court in New York abgewiesen, weil die von den Klägern geltend gemachten Rechte erst nach dem Tod von Marilyn als postmortal weiterwirkende Rechte gesetzlich anerkannt worden seien und sich das Testament von Marilyn Monroe daher nicht auf diese Rechte erstreckt habe.
Der Fall dokumentiert die Verquickungen von Erbrecht und Immaterialgüterrecht, die sich bei Versterben des Urhebers ergeben können. Gergen hat bereits an dieser Stelle (ZErb 2009, 42) auf die rechtlichen Besonderheiten bei der Beerbung des Inhabers von Urheberrechten hingewiesen. Des Weiteren illustriert der Fall, wie sich die rechtlichen Möglichkeiten des Klägers in internationalen Fällen vervielfältigen. Dabei ist wegen der erweiterten Vertriebsmöglichkeiten und der globalen Präsenz des Internets bei der Verletzung von Namensrechten und anderen Schutzrechten der grenzüberschreitende Bezug heute eher die Regel denn die Ausnahme.
Der vorliegende Band enthält die Vorträge auf einer internationalen Konferenz an der Universität Bayreuth im Mai 2008 zu diesem Thema. Eingeladen waren führende Köpfe auf dem Gebiet des IPR und des Immaterialgüterrechts aus Europa und den USA. Schwerpunkt der Betrachtungen war die neueste Entwicklung auf diesem Gebiet, wie z. B. die Rom I-VO und die Rom II-VO in Europa (Mankowski, Leistner und Schack) und das Projekt des American Law Institute für die Ausarbeitung von Principles für die Rechtsanwendung in internationalen Streitigkeiten um Immaterialgüterrechte (Rochelle Dreyfuss). Der rote Faden liegt in der Frage, wie die durch die traditionelle territoriale Anknüpfung bedingte Fragmentierung der gerichtlichen Zuständigkeit und der Rechtsanwendung künftig zugunsten einer einheitlichen Beurteilung überwunden werden kann. Die Antworten aus den USA (Dinwoodie) und Europa (Miguel Asensio, Torremans, Norrgård, Luginbühl) fielen naturgemäß unterschiedlich aus. In einem abschließenden Beitrag zur internationalen gerichtlichen Zuständigkeit für Klagen aufgrund der Verletzung von Immaterialgüterrechten im Internet stellt Metzger die unterschiedlichen Ansätze in einem Gebiet mit hoher praktischer Relevanz konkret gegenüber.
Der Tagungsband gibt einen höchstaktuellen und anspruchsvollen Einblick in die aktuelle Entwicklung auf dem Gebiet des internationalen Immaterialgüterrechts. Auch wenn diese Fälle nicht zum täglichen Brot des deutschen Erbrechtsanwalts gehören, so ist die Lektüre dieser exzellenten Beiträge dennoch jedem zu empfehlen, der seinen rechtlichen Horizont um diese spannende Materie erweitern möchte.
Für Spezialisten.
5 ZErbs = sehr empfehlenswert
Dr. Rembert Süß, Rechtsanwalt, Würzburg