Dr. Möhlenbrock präsentierte die im Rahmen des Grünbuchs entwickelten Konvergenzmaßnahmen zur Angleichung der Unternehmensbesteuerung in Deutschland und Frankreich und untersuchte ihre Signalwirkungen für die europäische Steuerpolitik.

Basis der deutsch-französischen Initiative sei eine Erklärung von Bundeskanzlerin Merkel und dem ehemaligen Staatspräsidenten Sarkozy vom 16. August 2011 gewesen, nach der sich beide Staaten verständigt hätten, einen Vorschlag für eine gemeinsame Unternehmenssteuer zu erarbeiten. Die hierzu gegründete Arbeitsgruppe habe erste Vorschläge zu möglichen Konvergenzmaßnahmen in einem "Grünbuch der Deutsch-Französischen Zusammenarbeit über Konvergenzpunkte bei der Unternehmensbesteuerung" am 6. Februar 2012 vorgelegt.

Deutschland strebe im Bereich der Gruppenbesteuerung eine Anpassung an die französische Rechtslage an, indem eine Abschaffung des Erfordernisses eines Gewinnabführungsvertrags und eine Anhebung der Mindestbeteiligungsquote für eine deutsche Gruppenbesteuerung in Betracht gezogen würden. Weitere Maßnahmen seien im Hinblick auf das deutsche Verlustabzugsregime vorgesehen. So erwäge das Grünbuch – entsprechend der französischen Rechtslage – beim Verlustrücktrag eine Anhebung desselben auf ebenfalls 1 Mio. EUR.

Eine vergleichbare Steuerbelastung in beiden Staaten zu erreichen, sei ein besonderes Anliegen des Grünbuchs. Maßgebende Bedeutung komme hierbei dem Körperschaftsteuersatz zu. Dieser sei in Frankreich mit derzeit ca. 34 % weitaus höher als der deutsche Körperschaftsteuersatz von 15 %, weshalb Frankreich gefordert sei, die Steuerbelastung anzupassen. Frankreich bekenne sich dazu, dass Modifikationen bei der Abziehbarkeit von Darlehenszinsen erforderlich seien. In diesem Zusammenhang sei die in Deutschland praktizierte Zinsschranke auf das Interesse der französischen Kollegen gestoßen. Einigkeit herrsche darüber hinaus darüber, dass die Verlustnutzung und damit einhergehend auch die Abschreibungsregelungen überarbeitet werden müssten, wobei Frankreich eine Abschaffung der degressiven AfA anstrebe.

Auf Basis dieser Konvergenzmaßnahmen sei schließlich der 12-Punkte-Plan der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU/FDP zur weiteren Modernisierung des Unternehmenssteuerrechts entstanden, der ab dem Jahr 2013 schrittweise in nationales Recht umgesetzt werden solle.

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