Das Vermächtnis bietet dem beratenden Erbrechtspraktiker große Gestaltungsräume. Zu nennen sind hier neben dem Nießbrauchs- und Wohnrechtsvermächtnis das Württemberger Modell und das Zweck- und Bestimmungsvermächtnis (sog. Supervermächtnis). Der Beitrag zeigt die großen Gestaltungsräume auf und behandelt weitere zentrale Fragen aus dem Bereich des Vermächtnisrechts (Insolvenzfestigkeit, Drittbestimmungsrecht, Vermächtnisanwartschaft und Sicherungsmöglichkeiten sowie das Vermächtniskürzungsrecht bei Pflichtteilen).

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