Darüber hinaus hat die Finanzverwaltung unter Berücksichtigung der aktuellen BFH-Rechtsprechung die Verwaltungsanweisungen überarbeitet und festgelegt, inwieweit Steuerberatungskosten und Rechtsberatungskosten im Rahmen des Besteuerungs- und Wertfeststellungsverfahrens zu berücksichtigen sind.

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