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ZErb 12/2020, Erbrechtssymposium 2020

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Am 18.9. und 19.9. fand das 23. Deutsche Erbrecht-Symposium in Heidelberg statt. Doch dieses Jahr war vieles anders. Die DVEV bot die Teilnahme am Symposium erstmals als Parallelveranstaltung an. Neben der Teilnahme vor Ort, mit einem gut durchdachten und umgesetzten Hygienekonzept, konnten Interessierte die Veranstaltung erstmals digital per Live-Stream verfolgen.

Um die sichere und reibungslose Übertragung des Streams zu gewährleisten wurde hierfür eigens ein Kamerateam engagiert und der Raum mit Kameras und Mikrophonen ausgestattet. Die digital zugeschalteten Teilnehmer konnten über eine eigens für sie zuständige Kontaktperson mitdiskutieren und dem Referenten Fragen stellen.

Auch bei den Erbrechtlern beschleunigte damit COVID-19 den Einzug der Digitalisierung.

Moderiert wurde die Veranstaltung von Herrn FAErbR Michael Rudolf und Herrn FAErbR Jan Bittler.

Eröffnet wurde das diesjährige Symposium durch Herrn Richter am BFH Prof. Dr. Matthias Loose. Traditionell hielt bisher Herr FAStR Dr. Marc Jülicher den ersten Vortrag und führte die Teilnehmer mit seinen Ausführungen zu aktuellen Entwicklungen im Steuerrecht in die Veranstaltung ein. Das "Eröffnungsplädoyer" trat er in diesem Jahr an Herrn Prof. Dr. Loose ab, der die Teilnehmer auf eine Reise durch die aktuelle Rechtsprechung des BFH zum Erbschaft- und Schenkungssteuerrecht mitnahm und diese auch mehr (und an manchen Stellen weniger) hinter die Entscheidungsfindungsprozesse des Gerichts blicken ließ. Herr Prof. Dr. Loose gab zudem einen Ausblick auf geplante Änderungen der Erbschaftsteuerrechts.

Im Anschluss an den Vortrag von Herrn Prof. Dr. Loose (und auch währenddessen) kam dann Herr Kollege Dr. Jülicher zu Wort. Sein Vortrag trug den Titel "Ausgewählte Probleme bei der Übertragung von Privatvermögen" und befasste sich...

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