Rott/Kornau/Zimmermann

3. Auflage 2022

712 Seiten, 89 Euro

zerb verlag, ISBN 978-3-95661-125-4

Haben Sie zu besonderen Anlässen von Ihrer Oma auch 5 DM-Gedenkmünzen in die Hände gedrückt bekommen? Tun Sie Ihren Erben einen Gefallen und schenken Sie sie noch zu Lebzeiten weiter – die Münzen sind kaum verwertbar und erschweren jede Nachlassabwicklung. Oder setzen Sie einen Testamentsvollstrecker ein. Der sollte aber auch über die 3. Auflage des Praxishandbuchs Testamentsvollstreckungen verfügen.

Denn der Titel des Werks ist gut gewählt: Es wendet sich an aktive Testamentsvollstrecker und hilft dem Anfänger und Geübten bei der Abwicklung von Nachlässen von den Grundlagen bis zu Spezialfragen. Auch bei Streitigkeiten als oder gegen einen Testamentsvollstrecker hat das Buch seinen Wert, die wesentliche Zielgruppe scheint aber die der Praktiker zu sein und zwar nicht nur aus den Reihen der Anwaltschaft.

Dass dem Testamentsvollstrecker mit diesem Handbuch für seine tägliche, vielfältige Arbeit eine umfassende und lösungsorientierte Hilfe zur Verfügung steht, verwundert nicht: Die Verbindung zur AGT, insbesondere über den Testamentsvollstreckungs-Spezialisten Rott, gewährte den Zugriff auf einen reichen Fundus an Wissen und Erfahrung. Wohl nicht zufällig sind einige Themen des Buchs in den letzten Jahren auch die von gut besuchten Praktiker-Seminaren der AGT gewesen. Die enge Verzahnung von fundierten Rechtsinformationen und Praxiserfahrungen ist dem Werk anzumerken und tut ihm ausgesprochen gut.

Dass das Buch mit fast 700 Seiten sehr umfangreich ist, hat nicht nur mit den längeren Kapiteln zum Financial und Estate Planning sowie zu (in eigentlich jedem Erbfall wichtigen) Steuerfragen zu tun. Es werden die Testamentsvollstreckungsentwicklung der letzten Jahre, Gestaltungsfragen in letztwilligen Verfügungen, insbesondere hinsichtlich der Vergütung sowie in der Konstruktion des sog. "Behindertentestaments", Fragen der Beendigung der Tätigkeit, der Haftung, der Nachlassinsolvenz und -verwaltung angesprochen und zumindest Grundlinien der Spezialthemen Stiftungen, Unternehmen und Auslandsberührungen gezeichnet.

Auf die Standards bei der ordnungsgemäßen Durchführung der Testamentsvollstreckung folgt ein Kapitel mit dem eher unscheinbaren Titel "Spezialfälle ordnungsgemäßer Verwaltung". Dies hat es dem Rezensenten besonders angetan. Reizvoll an Testamentsvollstreckungen ist, dass immer wieder Neues und Ungewöhnliches auftaucht: Die Münzsammlung von ungewissem Wert, die Waffe hinten in der Schreibtischschublade, Kunst oder Kitsch, ein eingestaubter 3er BMW oder die Urheberrechte an einem noch nicht ganz in Vergessenheit geratenem Schlager. In diesem Kapitel des Praktikerhandbuchs gibt es Hilfestellungen zu all diesen Fällen. Dazu gesellen sich umfangreiche Ausführungen zum Umgang mit Immobilien bei der Verwertung, zu deren öffentlich-rechtlicher Situation und Grundbuchproblemen, dem Datenschutz und der Prozessführung als Testamentsvollstrecker.

Fast etwas zu versteckt, weil äußert hilfreich, sind die "Fallstudien", bei denen die ersten Tätigkeiten des Testamentsvollstreckers, die Auseinandersetzung um die Vergütung und die Erbauseinandersetzung nachvollziehbar und fundiert dargestellt werden. Ebenso lohnt immer wieder ein Blick in die Muster und Checklisten, in denen nicht nur Formulierungsvorschläge, sondern auch hilfreiche Informationen enthalten sind.

Bei allem Praxisbezug und -nutzen kommt der juristische Hintergrund nicht zu kurz. Auch wenn die Rechtsprechungsnachweise nicht so zahlreich wie in einem Kommentar sind, findet der interessierte Leser viele weiterführende Hinweise, Rechtsprechungsnachweise und Literatur. Alles ist ebenso aktuell gehalten, wie es das Werk mit Blick auf die Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts zum 1.1.2023 mit seinen vielen Auswirkungen auf das Erbrecht ist.

Für jeden, der Testamentsvollstreckungen ausführt oder ausführen möchte, ist das Werk ein Kauftipp. Und wer weiß: Vielleicht lässt sich Ihre 5 DM-Münzsammlung doch verkaufen, sodass Sie den Erlös hier gewinnbringend investieren können.

Dr. Dietmar Kurze, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, VorsorgeAnwalt, Kärgel de Maizière & Partner, Berlin

ZErb 12/2022, S. 489

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