Das Testament sollte auch den Verzicht der Partner auf den Pflichtteil beinhalten.

Muster:

Zitat

Wir verzichten wechselseitig auf die Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen im Todesfall der Erstversterbenden und nehmen diesen Verzicht wechselseitig an.

Muster:

Zitat

Zur Vorerbin bestimme ich meine Ehefrau. Nacherben sind meine Kinder. Bei Wegfall eines der Nacherben wächst dessen Anteil den anderen an. Die Einsetzung eines jeden meiner Nacherben erfolgt unter der auflösenden Bedingung, dass dieser nicht auch als Erbe meiner Vorerbin berufen ist.

Ansonsten ist die normale auflösend bedingte Nacherbschaft als gesicherte Gestaltung anzusehen:

Muster:

Zitat

Dem Vorerben wird jedoch gestattet, die Nacherbfolge dadurch zu beseitigen, dass er über seinen Nachlass und damit auch über den Nachlass des Zuerstversterbenden von uns beiden abweichend von der nachfolgend getroffenen Schlusserbeneinsetzung innerhalb unserer gemeinschaftlichen Abkömmlinge durch notariell beurkundete Verfügung von Todes wegen anderweitige Bestimmungen trifft, wobei es ihm freisteht, die Erbquoten der Abkömmlinge abweichend von der gesetzlichen Regelung zu bestimmen, einzelnen Abkömmlingen Vermächtnisse zuzuwenden oder sie auf den Pflichtteil zu setzen; überhaupt darf er dann innerhalb dieses Personenkreises alle zulässigen Anordnungen treffen. Der Überlebende von uns beiden kann jedoch keine anderen Personen als gemeinschaftliche Abkömmlinge bedenken. Dabei muss er ausdrücklich von dieser Änderungsbefugnis Gebrauch machen. Die Anordnung der Vor- und Nacherbfolge ist an die vorstehende auflösende, inhaltlich eingeschränkte Bedingung geknüpft. Die Bedingungsvoraussetzungen müssen, wenn die Nacherbfolge endgültig entfallen soll, noch im Zeitpunkt des Ablebens des Vorerben vorliegen. Die vorbezeichnete abweichende Verfügung des Vorerben muss also im Erbfall wirksam sein.

Die vorstehenden Optionen können auch nur in Teilen verwendet werden, insbesondere wenn Stiefkinder oder gemeinschaftliche Kinder und der Ehepartner bedacht werden sollen.

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