Zivilrecht | Srafrecht | Verwaltungsrecht | Steuerrecht | Verfahrensrecht | IPR
Ludwig Kroiß/Claus-Henrik Horn/Dennis Solomon (Hrsg.)
Nomos Verlag, Baden Baden, 1. Aufl. 2015, 2.100 Seiten, 158 EUR
ISBN: 978-3-8487-0369-2
Erbrechtliche Spezialkommentare nach dem Konzept des "BGB Plus" gibt es mittlerweile von nahezu allen auf dem Gebiet des Erbrechts führenden Verlagen. Nun hat sich auch der Nomos-Verlag diesem Trend angeschlossen. Eine hervorragende Kommentierung des Erbrechts im Fünften Buch des BGB gibt es dort in Form der mittlerweile vierten Auflage des Nomos-Großkommentars zum BGB, der in den ersten beiden Auflagen noch als "Anwaltkommentar zum BGB" erschienen war. Der nun erstmalig erschienene Kommentarband "Nachfolgerecht" versteht sich offenbar als Ergänzung zu Band V des BGB Kommentars, verzichtet daher auf eine Kommentierung des Erbrechts im BGB und konzentriert sich auf die "Spezialgesetze" außerhalb des BGB.
Das Werk teilt sich in die sechs Kapitel Zivilrecht, Verfahrensrecht, IPR, Strafrecht, Verwaltungsrecht, Steuer- und Sozialrecht mit insgesamt 36 Rechtsgebieten. Nicht alle Bereiche sind in "klassischer" Kommentarform aufbereitet worden: So präsentiert im Bereich "Steuerfolgen des Erbfalls und Gestaltungsmöglichkeiten" Guido Holler auf gut 100 Seiten in einer systematischen Darstellung praxisbezogen Erbschaftsteuer, Bewertungsrecht und ertragsteuerliche Folgen des Erbfalls, einschließlich des internationalen Steuerrechts und der europarechtlichen Entwicklung. Der im Steuerrecht nicht erfahrene "Zivilrechtler" findet hier leichter als im klassischen Steuerkommentar den Überblick und den Hinweis, wo die steuerlichen Fallstricke versteckt sein mögen.
Neben den üblicherweise kommentierten Gesetzen sind insbesondere auch die Bereiche Anwaltshaftung, Versicherungsrecht, Familienrecht (BGB), Mediationsgesetz, Strafrecht und das Waffengesetz vertreten. Interessante Einführungen in dem Erbrechtler nicht immer vertraute Rechtsbereiche enthalten die Schwerpunktbeiträge über den Tod im Arbeitsrecht und den digitalen Nachlass. Die Übersichten über die Anwaltshaftung und die Vollmacht sind im Zusammenhang mit dem Nachfolgerecht äußerst nützlich. In späteren Auflagen könnte man sich hier aber noch stärker auf die Besonderheiten des Erbrechtsfalls fokussieren.
Ein derart umfangreiches Werk kann nur unter Mitarbeit einer Vielzahl von Autoren entstehen. 33 Autoren aus Anwaltschaft und Notariat, der Justiz und der Wissenschaft haben mitgewirkt. Auch zwei der Herausgeber haben an die Kommentierung mit selber Hand angelegt. Der den Lesern der ZErb bestens bekannte Ludwig Kroiß hat die AGB Banken und das Heimgesetz kommentiert, Dr. Claus-Henrik Horn den Überblick über das Recht der Vollmachten verfasst.
Vom besonderen Interesse ist das Buch nicht zuletzt weil die Kommentierung ab dem 17. August 2015 anwendbaren Europäischen Erbrechtsverordnung ist. Dr. Andreas Köhler, Habilitand an der Universität Passau, hat dort schon für das künftige internationale Erbrecht eine Kommentierung vorgelegt, die hinsichtlich Umfang und Tiefe über die bislang in Deutschland erschienenen Kommentierungen weit hinaus geht. So werden z. B. auch die sich aus der unvollständigen Regelung des Renvoi ergebenden Möglichkeiten eruiert und gegeneinander abgewogen. Beim gewöhnlichen Aufenthalt spricht sich Köhler für eine erbrechtsspezifische Auslegung aus und verlangt einen animus manendi. Damit nähert er sich dem Domizilprinzip an, trifft aber den internationalen Trend bei der Auslegung der EUErbVO. Zum besseren Verständnis ist dem für die Bestimmung des anwendbaren Rechts maßgeblichen Kapitel III der EUErbVO eine Einführung in das internationale Erbrecht vorangestellt. Zur Abrundung sollte man die im Verhältnis zu Drittstaaten weiterhin maßgeblichen Regeln des nationalen Zivilverfahrensrechts (z. B. § 328 ZPO) sowie die für die wichtigsten Vorfragen geltenden familienrechtlichen Kollisionsnormen (Artt. 15, 19, 21 EGBGB) ebenfalls kommentieren. Diese könnten in der kommenden Auflage nachgereicht werden.
Eine ausführliche Besprechung der weiteren Kapitel dieses Werks würde den Rahmen einer Rezension sprengen. Summarisch kann aber versichert werden, dass die Herausgeber mit diesem Werk eine Ergänzung zum reinen BGB-Kommentar vorgelegt haben, deren Anschaffung sich für jeden Erbrechtler ohne Spezialbibliothek zu den "Nebengesetzen" immer lohnen wird.
Autor: Dr. Rembert Süß
Dr. Rembert Süß, Rechtsanwalt, Würzburg
ZErb 3/2015, S. 098 - 099