Erbstreitigkeiten bieten alles, wovon Juristen träumen: Komplexe Fälle, hohe Streitwerte, spannende Rechtsdogmatik und intensive menschliche Auseinandersetzungen. Was auf Ebene des materiellen Rechts häufig zu interessanten wie auch verzweigten Fragestellungen führt, ist auf der prozessualen Ebene entsprechend schwer zu handhaben. Erbrechtliche Konflikte ziehen sich häufig über Jahre hin, sie führen zu lange währendem anwaltlichen Schriftverkehr und werden vor Gericht regelmäßig nicht in einem Zuge, sondern in mehreren Etappen entschieden. Das wirft die Frage auf, welche Instrumente des alternativen Konfliktmanagements sich für erbrechtliche Fälle eignen und sich zum Nutzen der Mandanten einsetzen lassen.

Im Bereich der alternativen Streitbeilegung hat die Mediation in den vergangenen Jahren langsam, aber stetig an Bedeutung gewonnen. Der Gesetzgeber hat dies 2012 durch den Erlass des Mediationsgesetzes[1] und 2017 durch die Verordnung über die Aus- und Fortbildung von zertifizierten Mediatoren[2] unterstrichen. Ein Mediationsverfahren eignet sich sicher nicht für jegliche zivilrechtliche Auseinandersetzung in gleicher Weise. Allerdings spricht vieles dafür, dass erbrechtliche Konflikte in besonderer Weise für eine Streitbeilegung durch Mediation prädestiniert sind. Insbesondere die hohe Einigungschance, die kurze Verfahrensdauer und die Zufriedenheit der Mandanten weisen in diese Richtung. Dieser Beitrag beschreibt die Methode der Mediation als Konfliktlösungsverfahren (II.), ihre Anwendung in erbrechtlichen Fällen (III.) sowie ihren Nutzen für Mandanten einerseits und Anwälte andererseits (IV.). Der Beitrag schließt mit einem Ausblick (V.).

[1] Ein Überblick findet sich bei Risse, SchiedsVZ 2012, 244 ff; Ahrens, NJW 2012, 2465 ff; Thole, ZZP (127) 2014, 339 ff.
[2] Verordnung über die Aus- und Fortbildung zertifizierter Mediatoren (ZMediatAusbV); siehe dazu etwa Röthemeyer, ZKM 2016, 195 ff; Eidenmüller/Fries, AnwBl 2017, 23 ff; Plassmann, AnwBl 2017, 26 ff; Rennebarth, DStR 2017, 1843 ff.

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