I. Einleitung
Die Feuerbestattung muss vom Verstorbenen verfügt oder ersatzweise von dem Totenfürsorgeberechtigten gewollt sein. Die katholische Kirche empfiehlt die Erdbestattung, lehnt die Feuerbestattung aber nicht mehr ab.
II. Ablauf
Oft wird mit dem Toten im Sarg vor der Einäscherung eine Trauerfeier abgehalten, auch in speziellen Räumen des Krematoriums. Nach der Einäscherung wird die Übergabe der Urne mit den Ascheresten in die Erde ("Beisetzung") meist nur noch in kleinerem Kreis begangen. Die Trauerfeier kann auch erst nach der Einäscherung mit der Urne auf dem Friedhof stattfinden, wogegen sich aber die katholische Kirche ausspricht.
Bei einer verbrannten Leiche sind eine Exhumierung und nachträgliche Obduktion selbstverständlich nicht mehr möglich. Daher wird neben den üblichen Unterlagen der Nachweis einer weiteren Leichenschau verlangt. Hier ist zurzeit noch ein erheblicher Schwachpunkt beim würdigen Umgang mit Toten festzustellen: Viele Bestatter machen sich nicht die Mühe, für die zweite Leichenschau noch einmal in das Krematorium zu fahren und den Leichnam aus- und wieder einzukleiden. Die Ärzte tun dies nicht. Die Bediensteten der Krematorien wiederum zerschneiden häufig die Kleidung, insbesondere bei in eigenen Sachen gekleideten Toten, die nicht lediglich mit dem meist hinten offenen Leichenhemd (ähnlich einem Krankenhaushemd) "bekleidet" sind. Danach wird die Kleidung oft nur noch auf den Leichnam gelegt oder bei den Füßen "verstaut". Für das aufwendige An- und Auskleiden, für das zwei Personen benötigt werden, wird die Zeit nicht aufgebracht.
Der Ofen im Krematorium wird auf 900 Grad Celsius vorgeheizt, sodass sich der Sarg durch die Hitze selbst entzündet und lediglich noch Luft zugeführt werden muss. Damit alles verbrennt, werden Beschläge u. Ä. regelmäßig vorher entfernt, aus Zeitgründen meist auf brachiale Art mit einem Hammer.
Es sollte beim Bestatter nachgefragt werden, welches Krematorium er beauftragen möchte. Transporte zu billigen Krematorien im Ausland kommen vor, können aber als für den Verstorbenen unwürdig empfunden werden. In einigen Gebieten gibt es allerdings durch Fehlplanungen Überkapazitäten, sodass ein Bestatter unter mehreren Krematorien das günstigste auswählen kann.
III. Grabstelle
Auch für die Asche gilt die Bestattungspflicht. Die Aufbewahrung der Urne bei den Angehörigen zu Hause ist unzulässig. Wie bei der Erdbestattung kommen auch hier Reihen- und Wahlgräber in Betracht. Die Ruhezeiten können von denen für Erdbestattungen abweichen. Die meisten anonymen Grabstellen sind solche für Urnen, obwohl auch anonyme Erdbestattungen möglich sind.
Die Einstellung der Urne in die Nische einer Urnenwand (Kolumbarium) ist in Deutschland weniger verbreitet als in anderen Länder wie beispielsweise Italien, wo dies die regelmäßige Beisetzungsart für Urnen darstellt. Das Kolumbarium wird auch "Urnenhaus" genannt, bei dem die persönlichen Gedenktafeln mitunter auch individuell künstlerisch gestaltet werden können.
IV. Kosten
Die Kosten für eine Feuerbestattung sind regelmäßig geringer als die einer Erdbestattung (s. o.). Eine Schmuckurne kostet zwischen 60 und 500 EUR. Beim Krematorium Berlin kostet die Einäscherung z. B. 197 EUR. Insgesamt sind Preise zwischen 180 und 400 EUR üblich. Durch den zusätzlichen Transport erhöhen sich bei der Feuerbestattung die Kosten etwas. Die Grabstellen sind aufgrund der geringeren Größe wiederum regelmäßig preisgünstiger als bei der Erdbestattung. Wenn das Krematorium überlastet ist, kann es zu Wartezeiten kommen, in denen die Leiche in einer Kühlkammer gelagert werden muss, was die Kosten erhöht.
Sozialbestattungen werden häufig aus Kostengründen als Feuerbestattungen vorgenommen. Wenn der Verstorbene zu Lebzeiten widersprach oder die Totenfürsorgeberechtigten widersprechen, ist dies nicht zulässig.