I. Einleitung
Die sogenannte "anonyme Bestattung" betrifft meistens Urnenbeisetzungen, bei denen also eine Kremierung voranging. Der Fachausdruck lautet "Gemeinschaftsgrabanlage ohne Namensnennung". Diese Variante wird von vielen Menschen aus Kostengründen und zur Vermeidung einer Grabpflege gewählt. Oft geschieht die Anonymisierung aber ohne Kenntnis davon, dass es auch eine ähnlich kostengünstige Alternative gibt, bei der ebenfalls keine Grabpflege notwendig ist. Es handelt sich dabei um "Gemeinschaftsgrabanlagen mit Namensnennung", die wiederum in unterschiedlichen Formen angeboten werden.
II. Ablauf
Bei den Gemeinschaftsgrabanlagen mit Namensnennung bleibt es zum Teil bei der "grünen Wiese", an deren Rand oder in deren Mitte eine Stelle mit den Namen der Beigesetzten steht. Es kann auch eine kleine, weitgehend standardisierte Grabplatte auf der Beisetzungsstelle auf der Rasenfläche eingelassen werden. Treuhandgesellschaften bieten alternativ Gemeinschaftsgrabstellen an, bei denen einige Urnen zusammen beigesetzt, mit einem aufwendigeren Grabmal versehen sowie mit wechselnder Bepflanzung gepflegt werden. Die Möglichkeiten sind vielfältig und Nachforschungen bei Friedhöfen in der Nähe lohnend.
Eine Stiftungsvariante hat der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge auf einem Teil des Waldfriedhofs an der Heerstraße in Berlin verwirklicht. Durch eine lebzeitige Zustiftung von zurzeit 10.000 EUR wird ein Anrecht erworben, auf dem Gemeinschaftsgrabfeld der Stiftung bestattet zu werden mit namentlicher Kennzeichnung der Grabstelle und bei Grabpflege für 20 Jahre, die durch die Stiftung erfüllt wird. Die individuellen Kosten der Beerdigung und die amtlichen Gebühren (ca. 780 EUR bei Erd- und ca. 680 EUR bei Urnenbestattung) sind zusätzlich zu tragen.
Angesichts der Tatsache, dass auf anonymen Grabwiesen immer (unzulässigerweise) Blumen, Kerzen und andere Markierungen zu finden sind, wie auch Angehörige, die versuchen, sich durch markante Bäume die Koordinaten der Beisetzungsstelle zu merken, entspricht der vermeintlich einfache Weg der anonymen Beisetzung anscheinend oft doch nicht den Bedürfnissen der Hinterbliebenen. Denkbar ist zudem, dass vom Betroffenen die anonyme Beisetzung nicht aus Überzeugung, sondern aus – nicht immer erforderlicher – Rücksichtnahme den Hinterbliebenen gegenüber gewählt wird. Der Berater sollte daher bei der Wahl einer anonymen Beisetzung immer über die Alternative der Gemeinschaftsgrabstelle mit Namensnennung aufklären.
III. Kosten
Es fallen zunächst die üblichen Kosten für die Beerdigung an, die nach Art und Umfang der gewünschten Bestattung differieren. Hinzu treten die Grabgebühren, die vom Friedhof abhängen und regelmäßig mit ab 650 EUR zu beziffern sind, sowie ggf. die Grabpflegekosten, die für 20 Jahre 1.000 EUR betragen können.