I. Einleitung
Alternative Bestattungsformen werden zwar von einigen Menschen gewünscht. In der Praxis kommen sie aber noch sehr selten vor, wohl auch, weil teilweise gesetzliche Vorschriften umgangen werden müssen und die Abwicklung aufwendig über das Ausland erfolgen muss.
II. Umgehen des Bestattungszwangs
Bei einem Teil dieser "Bestattungsformen" ist es das wesentliche Ziel, die Bestattungs- bzw. Friedhofspflicht zu umgehen und die Asche des Toten selbst zu verwahren. Dabei wird eine Bestattung etwa in der Schweiz oder den Niederlanden vorgetäuscht, die Urne dann aber dort nicht beigesetzt. Von dem Krematorium wird die Urne mit der Asche den Angehörigen ausgehändigt oder sogar per Post zugesandt.
Es wird damit gegen das deutsche Bestattungsrecht verstoßen, was aber "nur" eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Denkbar ist eine Beschlagnahme der Urne beim Transport an der Grenze durch den Zoll, auch wenn diese Durchsuchungen regelmäßig aus anderen Gründen durchgeführt werden. Es ist zwar möglich, die feuerfeste Ofenmarke aus der Asche zu entfernen und die Asche umzufüllen, da auf den Urnenböden ebenfalls Daten eingraviert sind. Die Einschätzung, ob es entweder pietätlos ist, diesen Weg zu beschreiten, oder aber es pietätlos ist, den Angehörigen diesen Weg zuzumuten, weil kein legaler möglich ist, bleibt dem Einzelnen überlassen.
III. Diamantbestattung
1. Einleitung
Keine Bestattung im eigentlichen Sinne ist die sogenannte "Diamantbestattung". Sie wird in der Schweiz und wohl auch in den Niederlanden durchgeführt und ist nach deutschem Recht unzulässig.
2. Ablauf
Dabei wird die Asche zu einem synthetischen Diamanten gepresst. Der fertige Diamant kann geschliffen, eingefasst und als Ring getragen werden. Zunächst werden die verschiedenen Salze, die ungefähr 80 % des Aschevolumens ausmachen, von dem Kohlestoff mit chemischen und physikalischen Verfahren abgetrennt. Die gelösten Salze vermengen sich mit der Luft. Der reine Kohlenstoff wird in einer Maschine bei 1.500 bis 1.700 Grad Celsius und einem sehr hohem Druck von 50.000 bis 60.000 Bar 4 bis 16 Wochen lang gepresst. Der Kohlenstoff kristalliert. Ein Katalysator beschleunigt den Prozess. Der Stein ist transparent bis blau (Einschlüsse von Bor). Er hat 0,4 bis 1,5 Karat. 500 Gramm Asche werden mindestens benötigt. Oft bleibt Asche übrig, die dem Angehörigen übergeben wird.
3. Kosten
Das Verfahren ist technisch aufwendig und hat einen hohen Energiebedarf. Hinzu kommen Transporte sowie der Schliff und die Einfassung des Steins. Die Kosten liegen daher regelmäßig zwischen 4.000 und 13.000 EUR, in Ausnahmefällen bis zu 26.000 EUR (1,5 Karat). Der Preis steigt nach Karatgröße.
IV. Weltraumbestattung
Auch hier wird gegen deutsches Recht verstoßen. Bei der sogenannten "Weltraumbestattung" werden seit dem Jahr 1997 in Mikrournen einige Gramm der Asche eines Verstorbenen in den Weltraum gebracht (meist niedrige Erdumlaufbahn). Die Kosten sollen ab 11.000 EUR (Erdumlaufbahn), über 25.000 EUR (zum Mond oder "unendlich" in das Universum) bis zu 500.000 EUR (gesamte Urne) betragen. Es besteht allerdings die Gefahr, dass der Flug der Trägerrakete fehlschlägt und sie mit der Mikrourne ins Meer stürzt, wie es bei dem öffentlichkeitswirksamen Transport von Asche des Schauspielers James Doohan geschah ("Scotty" aus der Enterprise-Reihe).
V. Gruft
Die Beisetzung in einer Gruft ist in anderen Ländern verbreitet, in Deutschland aber nur vereinzelt zulässig. Im Saarland wird sie "oberirdische Bestattung in Grabkammern genannt", § 27 Abs. 1 BesttG Saarland. Dabei wird der Sarg nicht wie bei einer Erdbestattung von Erde umgeben. Er wird also ober- oder unterirdisch in eine Kammer gestellt. Die Unzulässigkeit des sogenannten "Gruften" wurde damit begründet, dass diese Beisetzungsform hygienisch und verwesungstechnisch problematisch sei. Da dies aber nicht unbedingt zutrifft, wird die Zulässigkeit vom Gruften wieder diskutiert.
VI. Spende an die Medizin
Zu Lebzeiten kann versucht werden, mit einem Universitätsklinikum eine Spende des eigenen Leichnams zu vereinbaren. Dies geschieht durch einen Vertrag, von dem der Spender zu Lebzeiten und die Klinik auch nach dem Todesfall zurücktreten können. Statt des noblen Motives der Wissenschaftsförderung versuchen zunehmend Menschen, auf diesem Weg die Kosten für eine Bestattung zu umgehen. Es werden daher immer mehr Anfragen vor dem Tod und Abholungen danach abgelehnt, weil zu viele gespendete Leich...