Selbst in den Fällen, in denen beispielsweise bereits durch den Übergabevertrag eine Konkretisierung auf eine bestimmte Pflegestufe vorgesehen ist, bietet der Bewertungsansatz angemessene Werte.
Ein Beispiel hierzu: Die Wart- und Pflegeverpflichtung wird dahingehend konkretisiert, dass lediglich eine Pflege bis zu Pflegestufe II geschuldet wird. Ab Pflegestufe III ist der Berechtigte auf eine anderweitige Versorgung verwiesen. Auch hierzu kann die Wart- und Pflegeverpflichtung nach dem bisherigen Muster ermittelt werden. Lediglich für die Ermittlung des reinen Risikobetrages ist der jeweilige durchschnittliche Ersparnisbetrag um die gewichteten Ersparnisbeträge der ausgeschlossenen Stufen zu kürzen. So wäre der bundesweite Durchschnittssatz von 736,00 EUR um die gewichtete Stufe III mit 6,96 % von 767,57 EUR, also um 53,42 EUR zu kürzen. Damit verbliebe eine durchschnittliche bundesweite Ersparnis von 682,58 EUR. Zum besseren Verständnis wird das oben gezeigte Beispiel in der Fallabwandlung I, das reine Risiko, mit der Einschränkung aus dem Übergabevertrag bis zu Pflegestufe II gerechnet:
Die Erblasserin hat an eines ihrer Kinder eine Immobilie übergeben, sich jedoch im Gegenzug eine Wart- und Pflegeverpflichtung einräumen lassen. Die Verpflichtung geht jedoch bis einschließlich Leistungen der Pflegestufe II. Im Übergabezeitpunkt war die Erblasserin 71 Jahre alt. Um auch hier die regionale Differenzierung zu verifizieren, wird in den Berechnungen davon ausgegangen, dass der Belegenheitsort der übergebenen Immobilie einmal in Thüringen und alternativ in Baden-Württemberg liegt. Die Wart- und Pflegebedürftigkeit besteht bei Vertragsschluss nicht und tritt auch im Verpflichtungszeitraum (VZ) nicht ein.
aa) Bewertungsberechnung wenn Übergabeobjekt in Thüringen liegt:
Der Typische Lebenserwartungszeitraum läuft nach den Vervielfältigern zu § 14 BewG 10,63 Jahre und daher bis zum Alter der Übergeberin von 81,63 Jahren. Damit fallen vier Jahre in den Alterskorridor von 70–75 Jahren, weitere fünf Jahre in den Alterskorridor von 75–80 Jahren sowie zuletzt 1,63 Jahre in den Alterskorridor von 80–85 Jahren der Risiko- und Hilfsbedürftigkeitstabelle 2011. Die Risikoprozentsätze sind dann die folgenden:
4 Jahre entfallen auf den Alterskorridor |
70–75 Jahren: |
8,2 % |
5 Jahre entfallen auf den Alterskorridor |
75–80 Jahren: |
18,43 % |
1,63 Jahre entfallen auf den Alterskorridor |
80–85 Jahren: |
40,19 % |
Der monatliche Ersparnisbetrag im Durchschnitt (der Stufen 0, I, II, III) aus der Ersparnistabelle 2011 für Thüringen beträgt 445,00 EUR. Dieser Ersparnisbetrag ist um die Stufe III zu kürzen, da Leistungen der Stufe III ausdrücklich nicht geschuldet sein sollen. Die gewichtete Stufe III macht 6,96 % von 368,00 EUR pro Monat aus. Dies sind 25,61 EUR. Um diesen Betrag ist der gewichtete Ersparnisbetrag zu kürzen, so dass 419,39 EUR als durchschnittlicher monatlicher Ersparnisbetrag verbleiben. Der Jahresersparnisbetrag liegt dann mit 419,39 x 12 bei 5.032,68 EUR. Eintrittsrisiko im Alter von 71 Jahren bis 75 mit 8,2 % vom Jahresersparnisbetrag = 412,67 EUR. Eintrittsrisiko im Alter von 75 Jahren bis 80 mit 18,43 % vom Jahresersparnisbetrag = 927,52 EUR. Eintrittsrisiko im Alter von 80 Jahren bis 85 mit 40,19 % vom Jahresersparnisbetrag = 2.022,63 EUR
Der typische Lebenserwartungszeitraum von 10,63 wird dann entsprechend aufgeteilt:
4 x 412,67 |
= 1.650,68 EUR |
5 x 27,52 |
= 4.637,60 EUR |
1,63 x 2.022,63 |
= 3.296,89 EUR |
Daraus wird dann die Summe gebildet, um den reinen Risikobetrag zu ermitteln
Summe daraus: 1.650,68 + 4.637,60 + 3.296,89 = 9.585,17 EUR.
bb) Bewertungsberechnung wenn Übergabeobjekt in Baden-Württemberg liegt:
Der monatliche Ersparnisbetrag im Durchschnitt (der Stufen 0, I, II, III) aus der Ersparnistabelle 2011 für Baden-Württemberg beträgt 929,00 EUR. Dieser Ersparnisbetrag ist um die Stufe III zu kürzen, da Leistungen der Stufe III ausdrücklich nicht geschuldet sein sollen. Die gewichtete Stufe III macht 6,96 % von 1.007,00 EUR pro Monat aus. Dies sind 70,08 EUR. Um diesen Betrag ist der gewichtete Ersparnisbetrag zu kürzen, so dass 858,92 EUR als durchschnittlicher monatlicher Ersparnisbetrag verbleiben. Der Jahresersparnisbetrag liegt dann mit 858,92 x 12 bei 10.307,04 EUR. Eintrittsrisiko im Alter von 71 Jahren bis 75 mit 8,2 % vom Jahresersparnisbetrag = 845,17 EUR. Eintrittsrisiko im Alter von 75 Jahren bis 80 mit 18,43 % vom Jahresersparnisbetrag = 1.899,58 EUR. Eintrittsrisiko im Alter von 80 Jahren bis 85 mit 40,19 % vom Jahresersparnisbetrag = 4.142,39 EUR.
Der typische Lebenserwartungszeitraum von 10,469 wird dann entsprechend aufgeteilt:
4 x 845,17 |
= 3.380,68 EUR |
5 x ... |